© nilimage Getty Images Pro - Canva.com | Stadt Mülheim an der Ruhr

Als Teilbereich des Ordnungsamtes ist die Gewerbeabteilung für vielfältige Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Unter Gewerbe versteht man jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit.
 

Ausgenommen sind:

  • Urproduktionen (das heißt Gewinnung roher Naturerzeugnisse zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft)
  • Freie Berufe (zum Beispiel Rechtsanwält*innen)
  • Bloße Verwaltung des eigenen Vermögens

Jedes Gewerbe muss der Abteilung angezeigt werden. Für einige ist zudem vor Aufnahme des Gewerbes eine Genehmigung notwendig. Beispiele für genehmigungsbedürftige Gewerbe sind:

Die grundsätzliche Gewerbefreiheit ergebend aus § 1 Gewerbeordnung (GewO) kann durch Untersagung des Gewerbes eingeschränkt werden, sofern die im Gesetz genannten Gründe vorliegen.
 

Öffnungszeiten

Die Gewerbeabteilung ist für persönliche Gespräche im Historischen Rathaus, Gebäudeteil B, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie erreichbar.

Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

Gerne können Sie uns jederzeit aber auch eine E-Mail an gewerbe@muelheim-ruhr.de senden.

© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Alle Informationen zu Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen. Jede*r Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbemeldungen zwingend erforderlich

© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wer eine Gatstätte mit Ausschank alkoholischer Getränke eröffnen möchte, benötigt eine Erlaubnis (§ 2 GastG). Welche Unterlagen Sie hierzu benötigen und das Antragsformular dazu finden Sie hier

© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, bedarf unter anderem der Erlaubnis des Ordnungsamtes

© 89Stocker-canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Dieses sieht neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe eine Anmeldepflicht für die in der Prostitution Tätigen vor. Hier erhalten Sie nähere Informationen

© 89Stocker - Canva.com | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wer ein Makler*innen-, Bauträger*innen- oder Baubetreuergewerbe betreiben möchte bedarf einer Erlaubnis. Hier finden Sie die dazu wichtigen Informationen

© mbbirdy Getty Images Signature - Canva.com | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wer Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes

© TomasSereda Getty Images - Canva.com | Stadt Mülheim an der Ruhr

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs

© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Die gewerbliche Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). 

© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wer Bewachungstätigkeiten ausübt, braucht eine Erlaubnis. Bewachung im Sinne des § 34 a Gewerbeordnung ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit

© Chinnapong Getty Images Pro - Canva.com | Stadt Mülheim an der Ruhr

Das Ordnungsamt muss ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung einleiten, wenn Tatsachen dafür vorliegen, dass der oder die Gewerbetreibende unzuverlässig ist