Wer das Gewerbe als Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in (ab 1. August 2018) betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung – GewO).
Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit der Antragstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen.
Unterlagen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Mülheim an der Ruhr
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Nachweis über die Berufshaftpflicht (nur Wohnimmobilienverwalter*innen)
- Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Nationalpasses
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 200,- und 5000,- Euro an. Diese ist vor der Erlaubniserteilung zu zahlen.
Antrag online stellen: https://service.muelheim-ruhr.de/
Kontakt
Downloads
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung - Juristische Person
Angaben zur Person des gesetzlichen Vertreters bei juristischer Person
Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für die Wohnimmobilienverwaltung
Versicherungsbestätigung für Personenhandelsgesellschaft
Sie möchten ein Makler-, Bauträger-, Baubetreuungs oder Wohnimmobilienvermittlungsgewerbe betreiben
Dokument
Anlage Merkblatt Wohnimmobilienverwalter