Person hält das Sozialgesetzbuch - SGB - in der Hand. Leistungsgewährung, Hilfebedürftige, Soziales, Sozialagentur
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Mülheimer*in ist, wer hier wohnt und sich dieser Stadt zugehörig fühlt, ganz gleich, ob arm, ob reich, jung oder alt, mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, mit oder ohne Behinderung. Damit dies von allen so empfunden wird, liegt die wichtigste Herausforderung darin, der sozialen Spaltung der Stadt entgegenzuwirken. Daran arbeiten viele Stellen gemeinsam und bieten den Menschen die Hilfe, die sie benötigen.

Auf diesen Seiten finden Sie umfassende Informationen, Beratungs- und Hilfsangebote zu sozialen Themen.

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Sozialhilfe kurz und knapp
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Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte nach EU Datenschutz-Grundverordnung.

Weitere Themen

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Hier geht es um die Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Volljährigen beim Übergang in die Selbständigkeit.

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Sie möchten ein Kind adoptieren oder Ihr Kind zur Adoption frei geben?
Sie sind schwanger und benötigen Beratung?
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Adoption.

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Alle pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, finden in einem Altenwohn- und Pflegeheim die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und Pflegewohngeld gewährt werden.

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Wenn Sie planen, im Bereich der Unterstützung im Alltag tätig zu werden und Ihr Angebot anerkennen zu lassen, gibt es einige wichtige Schritte und Voraussetzungen, die Sie kennen sollten. Hier gibt es Informationen zum Antragsverfahren. 

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Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Unterkünfte

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Haben Sie Freude an einem Zusammenleben als Familie und bringen ein besonderes Engagement mit?
Dann suchen wir Sie als Familie, Paar oder alleinstehende Person, die kleinen Kindern ein Zuhause geben möchten. 

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In bestimmten Fällen kommt es kraft Gesetzes oder durch richterliche Anordnung dazu, dass die Eltern eines minderjährigen Kindes die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können oder dürfen.

An ihre Stelle tritt ein Vormund oder ein*e Ergänzungspfleger*in, der*die die elterliche Sorge ausübt. Werden diese Aufgaben der Behörde Jugendamt übertragen, wird von Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft gesprochen.

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Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher.

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Möchten Sie einem kleinen Kind für einen begrenzten Zeitraum ein Zuhause geben?

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Aufgrund eines personellen Engpasses ist die Beistandschaft des Sozialamtes/Bereich Jugend für die nächsten Wochen nicht in gewohntem Umfang erreichbar; es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten.

Ebenso können Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und anderes) nur in begrenzter Anzahl vorgenommen werden; es muss auch in diesem Bereich mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

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Sie möchten ein Kind adoptieren oder zur Adoption freigeben, Sie möchten eine Pflegefamilie auf Dauer werden, Sie möchten einem kleinen Kind für einen begrenzten Zeitraum ein Zuhause geben?

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Liste der Tagespflegeeinrichtungen

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Unterhaltsvorschuss für Kinder

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Auflistung der Heime

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Hilfen aus einer Hand

Über 30 Prozent der Mülheimer Bürger*innen sind über 60 Jahre alt. Mit dem Angebot der Pflegestützpunkte bieten die Stadt Mülheim an der Ruhr und die AOK Rheinland/Hamburg gemeinsam „Hilfen aus einer Hand“.

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Ziel der Wohnberatung ist, die selbständige Lebensführung in den eigenen Wänden zu erhalten und zu fördern. Erreicht wird dieses Ziel durch eine ausführliche, individuelle Beratung zu Anpassungsmaßnahmen.

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Die Einleitung eines Strafverfahrens oder Ermittlungsverfahrens ist oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden:

  • Ist noch etwas zu retten?
  • Bin ich jetzt vorbestraft?
  • Kann ich ohne Weiteres meinen Führerschein machen?
  • Wie geht es weiter?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich?
  • Sollte ich eine Rechtsanwältin einschalten?

Wir helfen dabei, die passenden Antworten darauf zu finden!

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Aufgrund der hohen Nachfrage wird eine weitere Selbsthilfegruppe in Saarn für Menschen, die einen an Demenz erkrankten Angehörigen versorgen, eröffnet. Am 16. April 2025 startet das Angebot und findet dann zukünftig an jedem dritten Mittwoch im Monat von 10 bis 12 Uhr statt. Treffpunkt ist das Gemeindezentrum auf der Holunderstraße 5 in 45481 Mülheim an der Ruhr.

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Jeden ersten Donnerstag im Monat findet in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gemeindehaus auf der Holunderstraße 5 das "Beratungsangebot in Saarn" (BiS) zum Thema Demenz statt. Das Thema am 3. Juli 2025 lautet: Wohnen in einer Demenz-Wohngemeinschaft.

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Der Seniorenrat ist ein überparteiliches, überkonfessionelles und verbandsunabhängiges Gremium der Willensbildung und Beratung in allen Fragen rund um das Thema Senior*innen.

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Die Senior*innenberatung und Wohnberatung der Stadt Mülheim an der Ruhr bietet älteren Mitbürger*innen auch in diesem Jahr ein besonderes Erlebnis: Am Mittwoch, 3. September 2025 führt der traditionelle Senior*innenausflug nach Dülmen.

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Der Soziale Dienst des Sozialamtes stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher.
Er ist Anlauf- und Informationsstelle und bietet Hilfen in vielfältigen Notlagen.

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Antworten auf alle Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis

Die Beratung kann zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Unser Beratungsangebot beinhaltet:

Sie können sich an die Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen wenden, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises abgelaufen ist und verlängert werden muss. Sie erhalten außerdem Antragsformulare und wichtige Tipps für die richtige Antragstellung.

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Die Senior*innenberatung bietet als trägerunabhängige Informations- und Beratungsstelle kostenlos Hilfen für ältere Menschen und deren Angehörige an.

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Nach § 14 Absatz 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) veröffentlicht die Heimaufsicht alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit.

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Die Stadt ermöglicht allen schwerbehinderten Mülheimer Bürger*innen mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis die Teilnahme am Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen, wenn Einkommen und Vermögen unter den gültigen Grenzen liegen.

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Vom Betreuungsrecht (BGB) betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

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Ein kostenloses Angebot des Kommunalen Sozialen Dienstes und des Amtsgerichtes Mülheim an der Ruhr 

Kinder und Jugendliche können in einem Strafprozess als Zeug*innen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können. Ein festes Alter, ab welchem sie als Zeug*innen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall.

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Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat mit Wolfgang Wenner eine Ombudsperson nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW).
Seine Aufgabe besteht darin, in Mülheimer Einrichtungen, die unter das WTG NRW fallen, bei Beschwerden oder Streitigkeiten zu vermitteln.

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Aufgrund eines personellen Engpasses ist die Beistandschaft des Sozialamtes/Bereich Jugend für die nächsten Wochen nicht in gewohntem Umfang erreichbar; es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten.

Ebenso können Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und anderes) nur in begrenzter Anzahl vorgenommen werden; es muss auch in diesem Bereich mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

 

 

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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Betreuungsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr einen hohen Stellenwert. Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns sowie über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Personenbezogene Daten sind nach Artikel 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierende natürliche Person beziehen.

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Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen wollen, lesen Sie bitte weiter.

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Treffpunkte für Senior*innen

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Wird ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält das Sozialamt - Bereich Jugend - darüber vom zuständigen Standesamt eine Mitteilung und bietet der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Regelung der Unterhaltsansprüche des Kindes an.

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Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) gewährt.

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Alles zum Thema Wohngeld finden Sie hier.

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Am 1. Januar 2017 ist die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) in Kraft getreten.

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Von Geburt bis zur Volljährigkeit werden junge Menschen außerdem durch das Sozialamt - Bereich Jugend - vor dem Familiengericht im Rahmen einer Beistandschaft, Vormundschaft, Ergänzungs- oder Verfahrenspflegschaft bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren vertreten:

 

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Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden nach den Regelungen des dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

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Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1994 ist die Versorgung der Bevölkerung im Falle der Pflegebedürftigkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe geworden. Diese Aufgabe soll durch eine ambulante und stationäre Versorgung bewältigt werden.

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Informationen wie Sie unseren Empfang erreichen können und wie unsere Öffnungszeiten sind.

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Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes und wünschen Ihnen und dem Baby alles Gute für die Zukunft, vor allem Gesundheit. Vielleicht wird Ihnen die Erziehung Ihres Kindes manche Fragen aufgeben, die Sie nicht gleich beantworten können.

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Sozialhilfe zum Lbensunterhalt - hier: Bestattungskostenhilfe

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Erklärung der Kommunalen Konferenz für Alter und Pflege

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Frau im Rollstuhl, sie schaut in ihren aufgeklappten Laptop auf ihrem Schoß. Barrierefreiheit, Behinderungen, Schwerbehindertengesetz

Die örtliche Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben berät Mülheimer Arbeitgeber*innen, schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen im Bereich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

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Die Fachkräfte des Teams "Kinder in Mülheim an der Ruhr" informieren und beraten werdende Eltern und Familien mit neugeborenen Kindern. 

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Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

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Teilnehmende der AG Speldorf im Netzwerk der Generationen haben eine Spaziergehgruppe im Stadtteil initiiert. Die offene Gruppe trifft sich regelmäßig am ersten Montag im Monat um 15 Uhr. Das nächste Treffen findet am 4. August 2025 statt.

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Figur eines Mannes läuft über Geld und Rentenbescheide. Informationen zu Rentenversicherungsangelegenheiten. Pension, Ruhestand

Die Mitarbeiter*innen des Versicherungsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr beraten Sie bei Fragen zur Rentenart, zum Rentenbeginn und zur Rentenhöhe sowie über weitere Möglichkeiten des Rentenrechts.

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Das Sozialamt ist bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren beteiligt:  

  • Scheidungsverfahren, in denen minderjährige Kinder beteiligt sind
  • Umgangsrechtsverfahren
  • Anträge auf Übernahme von Vormundschaften
  • Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls
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Die Leistungen der Grundsicherung werden nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

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Jeden ersten Donnerstag im Monat findet in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gemeindehaus auf der Holunderstraße 5 das „Beratungsangebot in Saarn“ (BiS) zum Thema Demenz statt. Der Schwerpunkt am 7. August 2025 ist: Leistungen der Pflegeversicherung.

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Hilfen für "Wohnungsnotfälle" bei fristlosen Kündigungen, Räumungsklagen, Zwangsräumungsterminen oder völlig unzumutbaren Wohnverhältnissen

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Der Soziale Dienst des Sozialamtes stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher. Er ist Anlauf- und Informationsstelle und bietet Hilfen in vielfältigen Notlagen.

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Allgemeine Informationen

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Wenn Sie im Alltag Unterstützung brauchen, gibt es verschiedene Angebote, die Ihnen das Leben erleichtern können. Seit 1. Januar 2017 gibt es in Nordrhein-Westfalen spezielle Regelungen, die es ermöglichen, solche Hilfen leichter in Anspruch zu nehmen.