Am 27. August 2025 beginnt in Nordrhein-Westfalen das Schuljahr 2024/2025. Hier sind alle Informationen – welche Termine beachtet werden müssen und wie die Anmeldung abläuft.
Vom 10. bis zum 12. Februar 2025 wurden an den drei Mülheimer Gesamtschulen insgesamt 590 Schüler*innen (Vorjahr 605) angemeldet, darunter 86 auswärtige (Vorjahr 62). Die Anmeldezahlen der Mülheimer Gesamtschulen bleiben weiter auf einem hohen Niveau.
Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Förderung schulischer Ausbildungsgänge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAFöG).
Hier erhalten Sie einen Überblick, in welchen Bereichen es finanzielle Unterstützung für Schüler und Schülerinnen gibt und wie Sie diese geltend machen können.
Bei ungeklärten Fragen, die den Unterricht, die Lehrkräfte oder sonstige innerschulische Angelegenheiten der Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen betreffen, bietet die örtliche Schulaufsicht Rat und Hilfestellung an.
Kinder, die zwischen 1. Oktober 2019 und 30. September 2020 geboren sind, werden in zwei Jahren schulpflichtig, also zum Schuljahr 2026/2027. Hier gibt es allgemeine Informationen über frühzeitige Fördermöglichkeiten sowie über schulrechtliche Regelungen.
Anfang des Jahres müssen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder an einer weiterführenden Schule anmelden. Die Entscheidung, auf welche weiterführende Schule Sie Ihr Kind schicken, sollte gut überlegt werden.
Informationen über das örtliche Grundschulangebot. Fragen zur Einschulung, Verzeichnis der Grundschulen, Offene Ganztagsschulen, Schulbezirke und mehr werden hier beantwortet.
Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter der Grundschule. Vor der Einschulung ist für alle Kinder eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.