Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und 30. September 2020 geboren sind, werden in zwei Jahren schulpflichtig, also zum Schuljahr 2026/2027.
Wir möchten den Eltern bereits jetzt allgemeine Informationen über frühzeitige Fördermöglichkeiten ihres Kindes im Kindergarten sowie über schulrechtliche Regelungen geben, zum Beispiel:
- Kooperation zwischen Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule (unter anderem Bildungsdokumentation)
- Schulfähigkeit
- Einschulungsregelungen (Anmeldeverfahren, vorzeitige Einschulung und mehr)
- Schulische Betreuungsmöglichkeiten (Offene Ganztagsschule und mehr)
Allgemeine Informationen und die Namen mit Telefonnummern verschiedener Ansprechpersonen aus den Bereichen Schulamt, Gesundheitsamt sowie Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration finden Sie im Download-Bereich.
Downloads
Falls Sie Fragen zu speziellen Angelegenheiten einzelner Grundschulen oder einzelner Kindergärten haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an die Grundschule beziehungsweise an den Kindergarten.