Für die Beitreibung von finanziellen Außenständen ist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr der Fachbereich Finanzen, Abteilung Vollstreckung (24-4) zuständig. Diese Vollstreckungsbehörde wird bei städtischen öffentlich-rechtlichen Forderungen wie zum Beispiel Gewerbe-, Grund und Hundesteuern tätig, was nach außen durch Vollziehungsbeamte geschehen kann. Darüber hinaus können Pfändungen, wie Konto- oder Lohnpfändungen angelegt werden.

Daneben werden auch Zwangsversteigerungen von Immobilien und Insolvenzverfahren bearbeitet.

Grundlage für ein Vollstreckungsverfahren ist ein zuvor ergangener Leistungsbescheid (zum Beispiel Bußgeldbescheid, Steuerbescheid), dessen Geldforderung zum Fälligkeitstermin nicht beglichen wurde.

Im Vollstreckungsverfahren können bei Dritten (zum Beispiel Gewerbeamt, Meldebehörde unter anderem) Auskünfte eingeholt werden.

Im Rahmen der Amtshilfe werden auch Forderungen anderer Städte, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen beigetrieben.

Zuständigkeit/BuchstabenkreisZuständige PersonTelefonnummer
Aa - AySchmellenkamp0208 455 - 2059
Az - BraBader0208 455 - 2049
Brb – DhRottmann0208 455 - 2090
Di – ElbErnst, Y.0208 455 - 2064
Elc - GucFanelli0208 455 - 2046
Gud - IslHünting0208 455 - 2055
Ism - KoekErnst, L.0208 455 - 2047
Koel – MaiSchenk0208 455 - 2048
Maj – MijAssmuth0208 455 - 2066
Mik – OskJankus0208 455 - 2094
Osl – PiaPilgram (TL)0208 455 - 2043
Pib – RadeWyrsch (TL)0208 455 - 2065
Radf – SchmidKreutz0208 455 - 2083
Schmie - StiStratmann0208 455 - 2067
Stj – VarKlar0208 455 - 2058
Vas – ZGreuel0208 455 - 2057

Anschrift:

Stadt Mülheim an der Ruhr
24-4 /FB Finanzen / Vollstreckung
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Kontakt

Weitere Kontaktmöglichkeit:
Tel: 0208/455-2400
Fax: 0208/455 582400
vollstreckung@muelheim-ruhr.de

Datenschutzhinweise des Fachbereiches Finanzen

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).