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Ob Eigenheim, Mietshaus oder unbebautes Grundstück - mit der Grundsteuer leistet jeder Grundstückseigentümer einen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Hier erfahren Sie was zu beachten ist!

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Die Stadt Mülheim an der Ruhr erhebt seit dem 1. Januar 2013 eine Zweitwohnungssteuer für das Besitzen einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sowie den auszufüllenden Erklärungsvordruck können Sie über die unten stehenden Beiträge und Dateilinks abrufen.

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Die Gewerbesteuern werden auf der Grundlage der Gewerbesteuermessbescheide beziehungsweise Gewerbesteuerzerlegungsmitteilungen der zuständigen Finanzämter durchgeführt.

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Hier erfahren Sie alle relevanten Informationen zur Vergnügungssteuer

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Sie halten einen Hund in Mülheim an der Ruhr? Dann sind Sie verpflichtet Ihren Hund bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr anzumelden und Hundesteuer zu entrichten.

Hier erfahren Sie alles rund um die Hundesteuer!

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Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zu den Hebesatzsatzungen der Stadt Mülheim an der Ruhr