Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, deren Erhebung in die Zuständigkeit der Stadt Mülheim an der Ruhr fällt. Dazu hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr entsprechende Vergnügungssteuersatzungen verabschiedet.

Aufgrund dieser Vergnügungssteuersatzungen werden Steuern erhoben.

Der Steuer unterliegen:

Nähere Informationen, die Satzungen sowie die Formulare zur Vergnügungssteuererklärung zu den einzelnen Arten der Vergnügungssteuer erhalten Sie unter oben genannten Links.

Weitere Themen

© Referat I - Onlineteam | Canva
© Referat I - Onlineteam | Canva