Wichtiger Hinweis zum Lichtbild und Postversand von Ausweisen und Pässen:
Seit dem 1. Mai 2025 sind digitale Fotos bei der Beantragung von Ausweis- und Reisedokumenten verpflichtend. Auf Fotopapier erstellte Fotos dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
Die digitalen Fotos erstellen Sie entweder kurz vor Ihrer Terminwahrnehmung an den dann verfügbaren Fototerminals im Bürgeramt oder bei einem privaten Fotodienstleister, der eine zertifizierte Cloud-Übermittlung an das Bürgeramt anbietet und einen QR-Code zum Abruf der Fotos zur Vorlage beim Bürgeramt übergibt.
Welcher Fotograf*welche Fotografin eine Cloud-Übermittlung an das Bürgeramt anbieten, lässt sich hier nachsehen. Zusätzlich bieten einige Drogeriemärkte die digitale Lichtbilderstellung an.
Seit dem 1. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich beantragte hoheitliche Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten für Unionsbürger*innen nach Hause schicken zu lassen. Durch den Versand entfällt die persönliche Abholung.
Der Versand der Dokumente ist allerdings nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
Der Versand ist bei Personalausweisen ab dem 16. Lebensjahr und bei Reisepässen ab dem 18. Lebensjahr möglich.
Die Entgegennahme der Dokumente kann nur persönlich durch den Antragstellenden erfolgen.
Der Antragstellende muss sich bei Entgegennahme der Dokumente mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren können.
Das alte Dokument wird bereits bei der Beantragung ungültig gemacht.
Die Zustellung erfolgt über das Versandunternehmen DHL. Sollte eine Aushändigung ncht erfolgreich sein, wird das Dokument an eine Postfiliale weitergeleitet und kann innerhalb von sieben Tagen dort abgeholt werden. Geschieht dies nicht, ist eine persönliche Abholung im Bürgeramt notwendig.
Für den Versand nach Hause wird bei der Beantragung der Dokumente eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.
Ausstellung eines Reisepasses (ePass)
Dieses Dokument dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.
Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Ab diesem Zeitpunkt sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Die Gültigkeit der Reisepässe für die Eltern als Passinhabende bleibt uneingeschränkt bestehen.
| Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen. |
|---|
Informationen zur Beantragung eines Reisepasses (ePasses):
- Antragstellende müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
- Die Antragstellenden müssen volljährig sein. Für Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich (das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern oder Sorgeberechtigten für Ausweise der Kinder" bringen Sie bitte mit).
- Die Antragstellenden müssen persönlich unter anderem zur Identifizierung, Unterschriftsleitung und Abgabe der Fingerabdrücke vorsprechen. Dieses gilt auch für Minderjährige.
- Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich. Daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer Reisepass beantragt werden.
- Bearbeitungsdauer: Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die derzeitige Bearbeitungsdauer von ca. acht Wochen hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Das Antragsformular wird im Bürgeramt ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Abschließend werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Besondere Reisepässe
- 48-Seiten-Pass für Geschäftsleute und Vielreisende
- Zweitpass für Geschäftsleute gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Arbeitgeber*innen
- Expresspass (ePass) Die Lieferzeit beträgt mindestens vier Werktage
- Falls auch die Frist für einen Expresspass nicht ausreicht, besteht noch die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, jedoch sollte die Notwendigkeit durch entsprechende Nachweise (wie Buchungsunterlagen) belegt werden können. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Staaten anerkannt.
Bringen Sie die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil) mit. Beachten Sie bitte die Hinweise oben zum Lichtbild !
Gebühren
- 37,50 Euro Ausstellung eines Reisepasses unter 24 Jahren
- 70,00 Euro Neuausstellung in allen anderen Fällen
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 22,00 Euro Aufpreis für 48-Seiten-Pass
- 32,00 Euro Aufpreis für Express-Pass
- 26,00 Euro vorläufiger Reisepass
Ausstellung eines Personalausweises (ePA)
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Für Personen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern oder Sorgeberechtigten für Ausweise der Kinder" bringen Sie bitte mit.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen u.a. zur Identifizierung, Unterschriftleistung und Abgabe der Fingerabdrücke. Auch Minderjährige müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeit: Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Geltungsdauer sechs Jahre. Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer beantragt werden.
Bearbeitungsdauer: Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Personalausweis her. Auf die in der Regel etwa zwei Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Es wird auf die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises hingewiesen. Informationen hierzu finden Sie in den weiter untenstehenden Links.
Bei Eheschließung kann der Personalausweis ab acht Wochen vor der Heirat auf den neuen Ehenamen gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden.
Bei Verlust Ihres Personalausweises legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Ausweises Ihren Reisepass (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.
Bringen Sie die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil) mit. Beachten Sie bitte die Hinweise oben zum Lichtbild !
Gebühren
22,80 Euro Ausstellung eines Personalausweises unter 24 Jahren
37,00 Euro Neuausstellung in allen anderen Fällen
Personalausweis eID-Onlinefunktion aktivieren / neuen Pin setzen
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID). Mit dieser weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen die Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.
Mit Beantragung des Personalausweises wird Ihnen per Brief eine Transport-PIN mitgeteilt. Diese müssen Sie in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp.
Möchten Sie die Online- Funktion jetzt nutzen?
Die Onlinefunktion ist noch nicht aktiviert? Haben Sie Ihren Personalausweis ab dem 1. August 2017 beantragt, ist die Onlinefunktion automatisch aktiviert. Ansonsten beantragen Sie die Aktivierung persönlich im Bürgeramt der Stadt Mülheim an der Ruhr nach vorheriger Online-Terminbuchung über "Abholung fertiger Dokumente".
Wurde die eigene PIN einmal gesetzt, aber vergessen? Sie haben den PIN-Brief verlegt?
Das geht vielen Bürger*innen so, die ihren Online-Ausweis nutzen möchten. Für die Änderung Ihres Sicherheits-PIN müssen Sie persönlich im Bürgeramt der Stadt Mülheim an der Ruhr nach vorheriger Online-Terminbuchung vorsprechen und die PIN neu setzen.
Ihre Online-PIN ist blockiert?
Wurde die PIN z.B. 3x falsch eingegeben, ist sie aus Sicherheitsgründen blockiert. Sie schalten Ihren Ausweis dann einfach selbst mit Hilfe der PUK Ihres PIN- Briefes wieder frei.
Vorläufiger Personalausweis z.B. bei Verlust oder Diebstahl
Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Für Minderjährige kann ein vorläufiger Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern oder Sorgeberechtigten für Ausweise der Kinder" bringen Sie bitte mit.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Stammbuch, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde müssen bei einem Verlust oder Diebstahl immer vorgelegt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise oben zum Lichtbild !
Gebühren
- 10,- Euro
Ausstellung einer elektronischen Identifikationskarte (eID-Karte)
Seit dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Karte dient nicht als Ausweisdokument!
Beantragung
Die Beantragung kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der Antrag ist an dem Wohnort zu stellen, an dem Sie gemeldet sind.
Voraussetzungen
- Gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Italien*, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
* vorzulegen ist der Passaporto, die Carta D´Identitia ist nicht ausreichend - oder Staatsanghörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes: Island, Norwegen, Liechtenstein
- Großbritannien, die Schweiz und die Türkei gehören diesen Bündnissen nicht an.
Ein Anspruch auf die Ausstellung einer eID-Karte besteht nicht.
Gültigkeit
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt die eID-Karte her. Auf die Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 37,00 Euro
Namensänderung im Reisepass oder Personalausweis
Wenn sich Ihr Name geändert hat oder Sie Ihren Geburtsnamen wieder angenommen haben, müssen Ihre Dokumente (Personalausweis, Reisepass) neu beantragt werden.
Beachten Sie bitte die Hinweise oben zum Personalausweis, dem deutschen Reisepass bzw. dem Lichtbild !
Reisepasses oder Personalausweises bei Einbürgerung
Wenn Sie nach einer Einbürgerung erstmals Ausweisdokumente benötigen, wenden Sie sich an das Bürgeramt.
Für die erstmalige Beantragung von Personaldokumenten sind die ausgehändigten Einbürgerungsunterlagen der Einbürgerungsstelle des Ordnungsamts vorzulegen. Bringen Sie ggf. auch Personenstandsurkunden und ggf. den ausländischen Pass mit.
Beachten Sie bitte die Hinweise oben zum Personalausweis, dem deutschen Reisepass bzw. dem Lichtbild !