online beantragen
> im Serviceportal <
Jederzeit verfügbar, ohne Gang zur Behörde und kostenlos.
In wenigen Schritten sofort erledigt. Voraussetzungen und Details werden in unserem Serviceportal erläutert...
persönlich beantragen
> nur mit Termin <
Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.
Details und weiterführende Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht folgen hier unten im Text:
Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren, s.o. Von der gesetzlichen Ausweispflicht können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.
Wenn für Sie:
- Ein Betreuer bestellt worden ist,
- Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind,
- Wenn Sie dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind,
- Wenn Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
ist die Beantragung möglich. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die Befreiung kann auch Ihre öffentliche Vertretung (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) für Sie beantragen. Diese reicht dann zusätzlich ihren Personal- und Betreuer-Ausweis bzw. die beglaubigte Vertretungsvollmacht mit ein.
Kosten
keine