Aktuelle Hinweise:
Seit dem 1. August 2026 gilt in Mülheim an der Ruhr eine Beherbergungssteuer für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet. Alle zum 01.08.2026 bestehenden Beherbergungsbetriebe müssen bis 01.10.2026 angezeigt werden. Hierfür steht das Online-Anmeldeformular zur Verfügung.
Ab sofort steht auch das Online-Formular für die Steuererklärung zur Verfügung. Die erste Erklärung für das 3. Quartal 2026 ist bis zum 10.10.2026 einzureichen. Das dafür erforderliche Kassenzeichen erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung Ihres Beherbergungsbetriebes.
Unsere Abteilungen auf einen Blick!
Derzeit wird der Fachbereich Finanzen geführt von:
Amtsleiter:
Herr Lutz Braukmann
Stellvertretender Amtsleiter:
Herr Christian Freyer
Kontaktmöglichkeiten:
Unsere Anschrift:
Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
24 - Fachbereich Finanzen
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
| Telefon: | 0208 455 2400 |
|---|---|
| Fax: | 0208 455 58 2400 |
| E-Mail: | Amt24@muelheim-ruhr.de |