Für die Beitreibung von finanziellen Außenständen ist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr der Fachbereich Finanzen, Abteilung Vollstreckung (24-4) zuständig. Diese Vollstreckungsbehörde wird bei städtischen öffentlich-rechtlichen Forderungen wie zum Beispiel Gewerbe-, Grund und Hundesteuern tätig, was nach außen durch Vollziehungsbeamte geschehen kann. Darüber hinaus können Pfändungen, wie Konto- oder Lohnpfändungen angelegt werden.

Daneben werden auch Zwangsversteigerungen von Immobilien und Insolvenzverfahren bearbeitet.

Grundlage für ein Vollstreckungsverfahren ist ein zuvor ergangener Leistungsbescheid (zum Beispiel Bußgeldbescheid, Steuerbescheid), dessen Geldforderung zum Fälligkeitstermin nicht beglichen wurde.

Im Vollstreckungsverfahren können bei Dritten (zum Beispiel Gewerbeamt, Meldebehörde unter anderem) Auskünfte eingeholt werden.

Im Rahmen der Amtshilfe werden auch Forderungen anderer Städte, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen beigetrieben.

Zuständigkeit/BuchstabenkreisZuständige PersonTelefonnummer
A - BalFrau Schmellenkamp0208 455 2059
Bam – BurHerr Bader0208 455 2049
Bus - DurHerr Rottmann0208 455 2090
Dus - GorFrau Fanelli0208 455 2046
Gos - IdFrau Hünting0208 455 2055
Ie - KliFrau L. Ernst0208 455 2047
Klj - LueHerr Schenk0208 455 2048
Luf - MexFrau Assmuth0208 455 2066
Mey - OezsFrau Jankus0208 455 2094
Oezt - PalHerr Pilgram0208 455 2043
Pam - PosFrau Wyrsch0208 455 2065
Pot - RirFrau Kreutz0208 455 2083
Ris – SehFrau Stratmann0208 455 2067
Sei - SpiFrau Kreutz 0208 455 2083
Spj – UfFrau Klar0208 455 2058

Anschrift:

Stadt Mülheim an der Ruhr
24-4 /FB Finanzen / Vollstreckung
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Kontakt

Weitere Kontaktmöglichkeit:
Tel: 0208/455-2400
Fax: 0208/455 582400
vollstreckung@muelheim-ruhr.de

Datenschutzhinweise des Fachbereiches Finanzen

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).