Die Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind wirft oft viele Fragen auf:

  • Welche Betreuungsform passt am besten zu unserem Kind? Ist eine Kindertageseinrichtung (Kita/Kindergarten) oder die Kindertagespflege die richtige Wahl?
  • Worin unterscheiden sich die Angebote? Welche pädagogischen Konzepte gibt es? Und mit welchen Elternbeiträgen ist zu rechnen?

Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Anders als in der Schule besteht jedoch keine Besuchspflicht. Eltern entscheiden selbst, ob und ab welchem Alter ihr Kind eine Kita oder – insbesondere bei Kindern unter drei Jahren – die Kindertagespflege besuchen soll.

Auf den folgenden Seiten finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Kinderbetreuung in Mülheim an der Ruhr – von den verschiedenen Betreuungsformen über rechtliche Grundlagen bis hin zu organisatorischen Fragen.

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Anmeldung in einer Tageseinrichtung für Kinder

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Die Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern unter drei Jahren.

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Symbolfoto Geld

Kinderbetreuung ist ein wichtiger Baustein für frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch diese Betreuung kostet Geld – für Personal, Räume, Ausstattung und mehr. Ein Teil der Kosten wird durch Elternbeiträge gedeckt.

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Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen und teilnehmen können. Eine Broschüre zum Bildungspaket gibt es auch in türkisch, arabisch und englisch.

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Mit der ersten Änderung des Kindergartenbildungsgesetzes wurde erstmalig die Elternmitwirkung gesetzlich verankert. Ziel des Elternrates ist es transparent zu informieren, Sorgen ernst zu nehmen und für ein besseres Miteinander zu sorgen.