Bezirksvertretungen und Bezirksbürgermeister*innen

In Mülheim an der Ruhr gibt es drei Bezirksvertretungen mit jeweils maximal 19 Mitgliedern: die Bezirksvertretung 1 (Rechtsruhr-Süd), die Bezirksvertretung 2 (Rechtsruhr- Nord) sowie die Bezirksvertretung 3 (Linksruhr).

Diese „Bezirksparlamente“, deren Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden, nehmen sich der Wünsche und Probleme der Einwohner*innen im Stadtbezirk an. Den Bezirksvertretungen stehen in Mülheim an der Ruhr die „Bezirksbürgermeister*innen“ vor.

In Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den jeweiligen Stadtbezirk hinausgeht, sind sie befugt, eigene Beschlüsse zu fassen.

In ihrem Bereich sind sie zudem

  • zuständig für Anregungen und Beschwerden von Einwohner*innen,
  • unterbreiten den Fachausschüssen und der Verwaltung Vorschläge und
  • üben damit Einfluss auf Ratsentscheidungen aus.

In den Angelegenheiten, in denen sie nicht entscheidungsbefugt sind, deren Thematik jedoch den Stadtbezirk berührt, haben sie ein Anhörungsrecht. Darüber hinaus besitzen sie Initiativrechte.

Karte mit Bezirken der Stadt
© Michael Hahne | Stadt Mülheim an der Ruhr