Jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen hat die Möglichkeit, eigene rechtliche Regelungen zu treffen – das sogenannte Ortsrecht.
Es ergänzt die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften und regelt Angelegenheiten, die speziell unsere Kommune betreffen.

Was gehört zum Ortsrecht?

Zum Ortsrecht zählen alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien, die vom Rat der Stadt bzw. Gemeinde beschlossen wurden.
Diese Regelungen gelten verbindlich für alle Bürger*innen innerhalb des Gemeindegebiets. Beispiele für örtliche Satzungen sind:

  • Hauptsatzung – regelt den Aufbau und die Organisation der Gemeindeverwaltung
  • Gebührensatzungen – zum Beispiel für Abfallentsorgung, Abwasser oder Friedhofsgebühren
  • Bau- und Gestaltungssatzungen – legen fest, wie Gebäude in bestimmten Gebieten gestaltet werden dürfen
  • Benutzungsordnungen – etwa für öffentliche Einrichtungen wie Sporthallen, Büchereien oder Kindergärten
  • Hundesteuersatzung – bestimmt Höhe und Erhebung der Hundesteuer

Warum ist Ortsrecht wichtig?

Das Ortsrecht sorgt dafür, dass kommunale Angelegenheiten transparent, nachvollziehbar und rechtssicher geregelt sind.
Es ermöglicht, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit das Zusammenleben in unserer Gemeinde individuell zu gestalten.

Wo finde ich das Ortsrecht?

Alle gültigen Satzungen und Verordnungen der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen unserer Internetseite zur Verfügung.
Sie können dort die Dokumente bequem einsehen oder herunterladen.

Bei Fragen zu einzelnen Satzungen hilft Ihnen unser Bürgerbüro oder der Fachbereich Recht/Verwaltung gerne weiter.

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Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

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Für die Nutzung städtischer Abfallentsorgung werden öffentlich - rechtliche Gebühren, nach der Inanspruchnahme der Einrichtung der städtischen Abfallentsorgung, erhoben, bemessen nach Behältervolumen, Häufigkeit der Abfuhr und/oder der Zeitaufwand.

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Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16. Dezember 2015 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 28. Juli 2025 Gültig ab 1. September 2025.

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Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abwassergebührensatzung) vom 22. Dezember 1997 in der Fassung der 27. Änderungssatzung. Die entsprechende Gültigkeit besteht seit dem 1. Januar 2025.

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Bei der Errichtung von Anlagen oder der Nutzungsänderung bestehender Anlagen besteht die Pflicht zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder.

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Um der Erhöhung der Anzahl verwilderter Katzen im Stadtgebiet wirksam entgegen zu steuern, hat sich die Stadt Mülheim an der Ruhr entschlossen, die Katzenschutzverordnung einzuführen.