Jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen hat die Möglichkeit, eigene rechtliche Regelungen zu treffen – das sogenannte Ortsrecht.
Es ergänzt die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften und regelt Angelegenheiten, die speziell unsere Kommune betreffen.
Was gehört zum Ortsrecht?
Zum Ortsrecht zählen alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien, die vom Rat der Stadt bzw. Gemeinde beschlossen wurden.
Diese Regelungen gelten verbindlich für alle Bürger*innen innerhalb des Gemeindegebiets. Beispiele für örtliche Satzungen sind:
- Hauptsatzung – regelt den Aufbau und die Organisation der Gemeindeverwaltung
- Gebührensatzungen – zum Beispiel für Abfallentsorgung, Abwasser oder Friedhofsgebühren
- Bau- und Gestaltungssatzungen – legen fest, wie Gebäude in bestimmten Gebieten gestaltet werden dürfen
- Benutzungsordnungen – etwa für öffentliche Einrichtungen wie Sporthallen, Büchereien oder Kindergärten
- Hundesteuersatzung – bestimmt Höhe und Erhebung der Hundesteuer
Warum ist Ortsrecht wichtig?
Das Ortsrecht sorgt dafür, dass kommunale Angelegenheiten transparent, nachvollziehbar und rechtssicher geregelt sind.
Es ermöglicht, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit das Zusammenleben in unserer Gemeinde individuell zu gestalten.
Wo finde ich das Ortsrecht?
Alle gültigen Satzungen und Verordnungen der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen unserer Internetseite zur Verfügung.
Sie können dort die Dokumente bequem einsehen oder herunterladen.
Bei Fragen zu einzelnen Satzungen hilft Ihnen unser Bürgerbüro oder der Fachbereich Recht/Verwaltung gerne weiter.