Festlich geschmückter Saal im Schloß Styrum anlässlich einer Hochzeit.
© Katrin Dente | Stadt Mülheim an der Ruhr
Blick in den festlich geschmückten Saal im Schloß Styrum.

Willkommen beim Standesamt Ihrer Stadt – wir begleiten Sie in wichtigen Lebensmomenten. Ob Geburt, Eheschließung oder Sterbefall: Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Personenstandsangelegenheiten und sorgen für eine rechtssichere und verlässliche Bearbeitung Ihrer Anliegen.

Auf unseren Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Dienstleistungen, den erforderlichen Unterlagen sowie zu Abläufen und Zuständigkeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu unseren Services so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Für persönliche Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Unsere Aufgaben im Überblick


1. Eheschließung
Sie möchten heiraten? Wir beraten Sie umfassend zu allen erforderlichen Unterlagen, Terminen und individuellen Möglichkeiten – auch für Trauungen an besonderen Orten. Unsere Trauzimmer bieten den passenden Rahmen für Ihren großen Tag.

2. Geburtenregister
Nach der Geburt Ihres Kindes sind wir für die Beurkundung zuständig. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen rund um die Namensgebung.

3. Sterbefälle
Auch in schweren Momenten stehen wir Ihnen zur Seite. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Beurkundung von Sterbefällen.

4. Namensänderungen
Ob durch Eheschließung, Scheidung, auf Antrag oder für Ihr Kind – wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Namensänderungen.

5. Urkundenservice
Benötigen Sie eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde? Diese können Sie bequem online oder schriftlich bei uns beantragen.

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Traukalender

Hier finden Sie Ihren Wunschtermin und alle Informationen zu unseren Trauorten.

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Nach der Geburt Ihres Kindes sind wir für die Beurkundung zuständig.

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Auch in schweren Momenten stehen wir Ihnen zur Seite. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Beurkundung von Sterbefällen.

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Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Namensänderungen. Auch in Angelegenheiten der geschlechtlichen Selbstbestimmung ist das Standesamt zuständig.

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Benötigen Sie eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde oder eine personenstandsrechtliche Bescheinigung? Diese können Sie bequem online oder schriftlich bei uns beantragen.

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Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes