Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um zum Beispiel eine Eheschließung anmelden zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private oder gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den geführten Personenstandsregistern Urkunden, beglaubigte Registerauszüge und Abschriften her.
Das Standesamt stellt Geburtsurkunden bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus, Eheurkunden bis zu 80 Jahre und Sterbefälle bis zu 30 Jahre. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Hinweis! Wenn Personenstandsurkunden nicht direkt beim Standesamt, sondern über private Drittanbieter*innen angefordert werden, können sich erhebliche Mehrkosten sowie Verzögerungen im Beantragungsverfahren ergeben, auf die das Standesamt keinen Einfluss hat.