Die Führung des eigenen Namens ist ein wichtiger Teil der persönlichen Identität. Das Standesamt ist Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Namensführung sowie für behördliche Namensänderungen.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten der Namensänderung, beispielsweise nach einer Eheschließung, Scheidung oder für Ihr Kind in besonderen Lebenssituationen. Zudem informieren wir Sie über die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und den Ablauf des jeweiligen Verfahrens.
Auch im Zusammenhang mit dem Recht auf Selbstbestimmung unterstützen wir Sie bei entsprechenden Anliegen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.