Eine Reisegewerbekarte ist eine Erlaubnis, die man für eine gewerbliche Tätigkeit benötigt, die ohne feste Niederlassung und ohne vorherige Bestellung ausgeübt wird. Beispiele für solche Tätigkeiten sind Straßenhändler, Schausteller oder auch das Feilbieten von Imbisswaren.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Wie Sie diese erhalten und was zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt sowie den Informationen auf dieser Seite.
Bei Antragstellung ist neben dem Personalausweis oder Nationalpass eine aktuelle Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und eine Auskunft in Steuersachen Ihrer zuständigen Stadtverwaltung vorzulegen. Außerdem muss beim Bürgeramt (Löhstr. 22-26, 45468 Mülheim an der Ruhr) ein Führungszeugnis (Belegart 0) sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) beantragt werden.
Die Gebühr für eine Reisegewerbekarte beträgt im Regelfall 378,- Euro. Sie ist bei Antragstellung als Gebührenvorschuss zu entrichten.