Was können wir für Sie tun?
- Die Stadt Mülheim erhält vom Land NRW weitere 4,4 Millionen Euro Förderung für die Umsetzung der Maßnahme „Grüne Mitte Mülheim“: Damit stehen die Mittel bereit, um zentrale Projekte der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 auf den Weg zu bringen.
- Ressortübergreifende Zusammenarbeit, fachliche Vernetzung und koordinierende Prozesse der integrierten Sozialplanung.
- Informationen des Bürgeramtes für "Führerschein-Neulinge", die zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis beantragen.
- Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation über das Internet an. Neben der Zusendung von E-Mails können Sie auch Online-Formulare nutzen, um mit Ihrer Stadtverwaltung in Kontakt zu treten.
- Kleinräumige Analysen und die Darstellung sozialer Infrastruktur unterstützen die integrierte Sozialplanung in Mülheim an der Ruhr.
- Der Seniorenrat ist ein überparteiliches Gremium der Willensbildung und Beratung in allen Fragen rund um das Thema Senior*innen. Er entwickelt Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der in Mülheim wohnenden Senior*innen.
- Frauen und Geld - diese Beziehung ist nicht ohne Komplikationen, insbesondere da, wo es um selbst erwirtschaftete Ansprüche im Beruf geht.
- Hier gehts zu den Informationen der Kommunalwahlen 2025
- Die eingerichteten temporären Straßensperrungen – unter anderem an der Horbeckstraße, Großenbaumer Straße, Mühlenbergheide und Klingenburgstraße – gelten zuletzt in der Nacht vom 17. auf den 18. April 2026.
- Bewerbungsfrist: abgelaufen Ausbildungsbeginn: 1. August 2025
- Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nebst Anlagen wurde vom Hauptausschuss anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in seiner Sitzung am 19. Februar 2021 beschlossen und der Bezirksregierung Düsseldo
- An vielen Grundschulen besteht auch die Möglichkeit, Schüler*innen für die Betreuungsmaßnahme "Schule von acht bis eins" anzumelden. Sie bietet interessierten Eltern für ihre Kinder eine Betreuung über den Unterricht hinaus an.
- Die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege (KTP) ist fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss mindestens 8 Wochen vor Ablauf schriftlich in der Servicestelle für Betreuungsangebote beantragt werden.
- Im Falle einer Grundstücksveräußerung sind einige Angelegenheiten zu beachten.Hier können Käufer als auch Verkäufer einer Immobilie relevante Informationen erhalten.
- Nach zwölf intensiven Tagen voller Sport, Kultur und internationaler Begegnung sind die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games - die weltweit größte Multisport-Veranstaltung für studentische Spitzensportler*innen - erfolgreich zu Ende gegangen.
- Hinweise des Bürgeramtes Mülheim zur Ummeldung eines Fahrzeuges nach Umzug (ohne Halterwechsel) in die Ruhrstadt.
- Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung – EU-DSGVO Unterrichtung über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten laut Telemediengesetz (TMG).
- Hinweise des Mülheimer Bürgeramtes zur Ausstellung eines Führungszeugnisses für bestimmte Zwecke.
- „Abmessungen von Grabmalen“ (ergänzende Regelungen zu § 27 der Friedhofssatzung)
- Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Dieses sieht neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe eine Anmeldepflicht für die in der Prostitution Tätigen vor. Hier erhalten Sie nähere Informationen
- Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) berät aktuelle Fragen der gesundheitlichen Versorgung, der Gesundheitsförderung und Prävention auf örtlicher Ebene. Sie identifiziert Bedarfslagen, gibt Empfehlungen und setzt diese um.
- Sanierungsquartiere der energetischen Stadtentwicklung in den Mülheimer Stadtteilen
- Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Mülheim an der Ruhr zur 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie.
- Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. In Umweltzonen sind nur Kraftfahrzeuge mit gültiger Plakette zugelassen.
- Das Bürgeramt informiert über die Möglichkeit, ein gemeinsames Kennzeichen an zwei Fahrzeugen zu führen (Wechselkennzeichen).
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