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Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.
Details und weiterführende Informationen zur KFZ- Zulassung folgen hier unten im Text:
Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einer anderen Stadt bereits auf Sie selbst zugelassen ist, persönlich nach Mülheim ohne Halterwechsel ummelden wollen, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Wichtige Hinweise
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Hauptzollamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen oder Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim) im Rückstand sind.
Zulassungen auf Minderjährige sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:
- Personen, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen oder
- Personen, die aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Halter*inneneigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen können
Die Zustimmungserklärung sowie die Originalausweise der Erziehungsberechtigten müssen in beiden Fällen vorgelegt werden.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des oder der Prokurist*in,
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- eVB-Nummer, nur dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung etwas ändert, Sie noch im Besitz "alter Papiere" sind oder wenn Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft),
- wenn Ihr Fahrzeug zurzeit abgemeldet ist, die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk,
- wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen ist, die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichen sowie
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung); die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus.
- Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
- Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
Gebühren
- 23,60 Euro (mit Kennzeichenübernahme)
- 27,10 Euro (bei Kennzeichenänderung)
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
- 5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Weitere Gebühren sind möglich.
Fremdkosten:
- Etwa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl
Bitte beachten Sie, dass für die Umschreibung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.