Informationen zur Zulassungsvollmacht
Wenn Sie sich in Kfz-Zulassungsangelegenheiten vertreten lassen wollen, benötigt Ihr*e Vertreter*in
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
In der Vollmacht muss Ihre Vertretung ausdrücklich ermächtigt werden, die beiden Zulassungsbescheinigungen (früher auch Fahrzeugbrief und -schein genannt) für Sie in Empfang zu nehmen.
Außerdem muss diese Person ausdrücklich berechtigt sein, über sämtliche Ihrer gebührenrechtlichen oder kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse (also auch über etwaige Steuer- und/oder Gebührenrückstände) informiert zu werden. Denn im Rahmen der Fahrzeugzulassung werden solche Tatbestände überprüft!
Weiterhin muss auch das gesetzlich vorgeschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung, Kontoinhaber*in) ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.
Zulassungen auf Minderjährige sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:
- Personen, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen oder
- Personen, die aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Halter*inneneigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen können
Unterlagen
Wir empfehlen, das unten angegebene Vollmachtsformular zu benutzen, da es bereits alle erforderlichen Angaben sowie ein SEPA-Lastschriftmandat enthält.
Die Vollmacht muss schriftlich gegeben werden, eigenhändig unterschrieben sein und zusammen mit den übrigen Unterlagen vorgelegt werden, die für die jeweilige Zulassung erforderlich sind (siehe dort).
Gebühren
Keine