Formular ausfüllen
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Informationen zur Zulassungsvollmacht

Wenn Sie sich in Kfz-Zulassungsangelegenheiten vertreten lassen wollen, benötigt Ihr*e Vertreter*in 

  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

In der Vollmacht muss Ihre Vertretung ausdrücklich ermächtigt werden, die beiden Zulassungsbescheinigungen (früher auch Fahrzeugbrief und -schein genannt) für Sie in Empfang zu nehmen.

Außerdem muss diese Person ausdrücklich berechtigt sein, über sämtliche Ihrer gebührenrechtlichen oder kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse (also auch über etwaige Steuer- und/oder Gebührenrückstände) informiert zu werden. Denn im Rahmen der Fahrzeugzulassung werden solche Tatbestände überprüft!

Weiterhin muss auch das gesetzlich vorgeschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung, Kontoinhaber*in) ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.

Zulassungen auf Minderjährige sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:

  • Personen, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen oder
  • Personen, die aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Halter*inneneigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen können

Unterlagen

Wir empfehlen, das unten angegebene Vollmachtsformular zu benutzen, da es bereits alle erforderlichen Angaben sowie ein SEPA-Lastschriftmandat enthält.

Die Vollmacht muss schriftlich gegeben werden, eigenhändig unterschrieben sein und zusammen mit den übrigen Unterlagen vorgelegt werden, die für die jeweilige Zulassung erforderlich sind (siehe dort).

Gebühren

Keine