Was können wir für Sie tun?
- Personen die gewerbsmäßig (oder für ein Schüler*innenpraktikum) eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben möchten, benötigen zuvor eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nach § 42 und § 43.
- Die Städtepartnerschaft Mülheims mit Beykoz besteht seit 2008. Beykoz (246.000 Einwohner*innen) umfasst eine Fläche von 313 Quadratkilometer. Es handelt sich um einen nördlichen Stadtteil von Istanbul, auf der asiatischen Seite am Schwarzen Meer gelegen.
- Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug nur vorübergehend zugelassen werden soll (Überführungsfahrten, Probefahrten und ähnliche), können Sie im Bürgeramt die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens beantragen. Es kann maximal fünf Tage genutzt werden.
- Datenschutzhinweise und Informationen nach EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) gewährt.
- Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
- Der Glasfaserausbau in Mülheim an der Ruhr nimmt spürbar Fahrt auf. Mehrere Netzbetreibende verlegen aktuell – oder in Kürze – ihre Netze in verschiedenen Stadtteilen.
- Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO
- Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
- Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
- Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Mülheim an der Ruhr zur 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie.
- Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte nach EU Datenschutz-Grundverordnung.
- Die Kindertagespflege ist eine höchstpersönlich zu leistende soziale Dienstleistung, deren alleinige Erfüllung auch nicht im kleineren Umfang auf Dritte übertragen werden kann.
- Hier erhalten Sie Informationen über das Thema Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung oder einer Kinderbetreuungsperson. Zudem wird der Umgang mit der verbindlichen Erklärung und der Zahlung erklärt.
- Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus zum Anbieten von Waren und Leistungen nutzen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Behörde.
- Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) beschreibt anhand ausgewählter Daten die gesundheitliche Lage sowie Versorgung der Mülheimer Bevölkerung.
- Insgesamt wählte die Mitgliederversammlung 17 Vorstandsmitglieder neu oder turnusgemäß wieder. Der kommunale Spitzenverband ist eine der wichtigsten Interessenvertretungen der Kommunen - zum Beispiel gegenüber Land und Bund.
- Am 20. Juni wird die Ruhr wieder zur Bühne für eines der beliebtesten Highlights von „Voll die Ruhr“: das große Floßrennen!Ob Freundeskreis, Verein oder Familie – alle Mülheimer*innen sind eingeladen, mit einem eigenen Floß an den Start zu gehen.
- Erfahren Sie mehr über das Online-Tool Wasser-Risiko-Check für Mieter*innen und Eigentümer*innen.
- In insgesamt 46 Elternbriefen finden Sie Tipps und Hilfen zur Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes vom ersten Lebensmonat bis zum achten Lebensjahr.
- In Mülheim gibt es immer mehr Elternhaltestellen.
- Ausbildungen, Bildungsgänge an Berufs- und Weiterbildungskollegs, Studiengänge an Hochschulen, Freiwilligendienste oder Weiterbildungen - die Vielzahl an Möglichkeiten nach der Schule ist groß.
- Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17. Februar 1982 (Amtsblatt Nummer 7/1982), zuletzt geändert durch die Satzung vom 28. Mai 2026 (Amtsblatt Nummer 2026/13 vom 29. Mai 2026, in Kraft ab 30. Mai 2026).
- Glasverbot, Parkverbotszonen und „familienfreundliche Zone“: Alle Informationen zum närrischen Treiben rund um den Rosenmontagszug am 16. Februar 2026 gibt es hier. Eine Bildergalerie zeigt Eindrücke vom diesjährigen Umzug.
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