Schild weist auf Briefwahlstelle/Briefwahlbüro hin
© Online Redaktion - Referat I | Stadt Mülheim an der Ruhr

Informationen zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe, des Briefwahlverfahrens und der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in Mülheim an der Ruhr

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 15. August bis spätestens zum 23. August 2025 durch die Deutsche Post AG zugestellt. Personen, die bis zum 23. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird empfohlen, sich an die Rufnummer 0208/455-1696 wenden. Hier wird überprüft, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann in der Zeit vom 4. August 2025, 8.00 Uhr, bis zum 10. September 2025, 12.00 Uhr, über das Online-Wahlscheinverfahren wahlschein.muelheim-ruhr.de erfolgen. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist ab 5. August 2025 möglich.

Die Direktwahlstelle (Briefwahlbüro) ist ab Montag, 25. August 2025 bis Freitag, 12. September 2025 im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, zur direkten Stimmabgabe geöffnet. Der Zugang ist barrierefrei.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet: 

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag (12. September 2025): 8.00 bis 15.00 Uhr

Sehbehinderte oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger können kostenlose Wahlhilfen unter 02159/96550 bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW anfordern oder sich auch vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Briefwahlbüro wenden.

Damit die Stimmen gezählt werden können, müssen Briefwählerinnen und -wähler dafür Sorge tragen, dass der hellrote Wahlbrief spätestens bis zum 14. September 2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister (Rats- und Rechtsamt) eintrifft. Die Wahlbriefe der Mülheimer Wählerinnen und Wähler können daher auch am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden. Die Wahlbriefe können zudem im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Straße 87 - 89, Raum V012, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr abgegeben werden. Verspätet eingehende Wahlbriefe müssen aus rechtlichen Gründen von den Briefwahlvorständen zurückgewiesen werden.

Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, die Wahlbriefe deshalb spätestens am Donnerstag, 11. September 2025 abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden.
Wer seinen Wahlbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht. 

© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juli 2025 alle eingereichten Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Integrationsrates 2025 zugelassen. Hier finden Sie alle Details im Überblick.

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Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts in Mülheim an der Ruhr bei Ummeldungen und Neuanmeldungen von deutschen Staatsangehörigen und Staatsangerhörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten

© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr

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