Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juli 2025 alle - bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Juli 2025, 18.00 Uhr, eingereichten - Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Integrationsrates 2025 zugelassen.
Weitere Informationen können Sie den Kurzübersichten zu den Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl entnehmen.
Eine detaillierte Übersicht aller zugelassen Wahlvorschläge zu den Wahlen mit den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30. Juli 2025.
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Erklärungen und Mitteilungen über den Erhalt von Zuwendungen nach dem Wählergruppentransparenzgesetz von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und -bewerbern
Eine Wählergruppe, die keiner Pflicht zur Rechenschaftslegung nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz (WählGTranspG) unterliegt, muss nach § 15a Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit Einreichung eines Wahlvorschlages eine Erklärung abgeben, ob und in welcher Gesamthöhe sie in den vorangehenden zwölf Monaten Zuwendungen erhalten hat.
Für Einzelbewerberinnen und -bewerber gilt diese Maßgabe gemäß § 15 a Absatz 7 KWahlG entsprechend.
Übersicht der Erklärungen von den zu den Kommunalwahlen 2025 zugelassenen Wählergruppen und Einzelbewerbern (Stand: 7. Juli 2025):
Name der Wählergruppe bzw. der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers | Datum der Erklärung | Gesamthöhe der Zuwendungen |
Bürgerlicher Aufbruch Mülheim an der Ruhr | 16.06.2025 | 1.382,00 Euro |
Kirchner, Thomas | 25.06.2025 | --- |
Nelbach, Rainer | 02.07.2025 | --- |
Zahn, Cedric | 23.06.2025 | --- |