Eine Hand wirft den versiegelten roten Wahlumschlag mit dem Stimmzettel in den Schlitz der Wahlurne.
© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr

Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen wird gemäß den wahlrechtlichen Vorschriften am 3. August 2025 erstellt. Die Wahlbenachrichtigungen werden daraufhin allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 15. August bis spätestens zum 23. August 2025 durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Personen, die bis zum 23. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird empfohlen, sich an die Rufnummer 0208/455-1696 wenden. Hier wird überprüft, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl) für die Kommunalwahlen 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit zum Online-Wahlscheinverfahren über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code zu gelangen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann in der Zeit vom 4. August 2025, 8.00 Uhr, bis zum 10. September 2025, 12.00 Uhr, über das Online-Wahlscheinverfahren (wahlschein.muelheim-ruhr.de) die Beantragung der Briefwahl erfolgen.

Darüber hinaus kann bereits jetzt eine schriftliche, formlose Antragstellung unter Angabe der persönlichen Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) postalisch an Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr oder per E-Mail an wahlbuero@muelheim-ruhr.de erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen. Die Versendung der Briefwahlunterlagen ist nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses frühestens ab 5. August 2025 möglich.

Direktwahlstelle (Briefwahlbüro)

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 25. August 2025 bis Freitag, 12. September 2025 im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, zur direkten Stimmabgabe geöffnet. Der Zugang ist barrierefrei.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet: 

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag (12. September 2025): 8.00 bis 15.00 Uhr

Sehbehinderte oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger können kostenlose Wahlhilfen unter 02159/96550 bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW anfordern oder sich auch vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Briefwahlbüro wenden.

Rücksendung der Wahlbriefe

Damit die Stimmen gezählt werden können, müssen Briefwählerinnen und Briefwähler dafür Sorge tragen, dass der hellrote Wahlbrief (mit Wahlschein und den Stimmzetteln – im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) spätestens bis zum 14. September 2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister (Rats- und Rechtsamt) eintrifft.

Die Wahlbriefe der Mülheimer Wählerinnen und Wähler können daher auch am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden. Die Wahlbriefe können zudem im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Straße 87 - 89, Raum V012, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr abgegeben werden. Verspätet eingehende Wahlbriefe müssen aus rechtlichen Gründen von den Briefwahlvorständen zurückgewiesen werden.

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Aus dem Ausland kommende Wahlbriefe müssen von den Wählerinnen und Wählern ausreichend frankiert werden.

Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, die Wahlbriefe deshalb spätestens am Donnerstag, 11. September 2025 abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden.
Wer seinen Wahlbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht.