Wahlberechtigte Bürger*innen (Deutsche und EU-Staatsangehörige ab 16 Jahre), die in der Zeit vom 4. August bis 12. September 2025 innerhalb des Stadtgebietes umziehen oder sich mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr im Bürgeramt (Löhstraße 20-26) anmelden, finden hier die notwendigen Informationen zur Ausübung des Wahlrechts.

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Wichtige Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts bei Neuanmeldungen/Ummeldungen