Halteverbotsschild
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Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind behördliche Erlaubnisse, die es ermöglichen, von den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) abzuweichen.

Einige davon werden von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde - in Mülheim an der Ruhr dem Ordnungsamt - erteilt.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Ausnahmegenehmigungen, die in Mülheim von der Straßenverkehrsbehörde erteilt werden.

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Handwerksbetriebe können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

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In begründeten Einzelfällen (zum Beispiel für Umzüge oder zum Abstellen von sogenannten Werkstattfahrzeugen) können Ausnahmen zugelassen werden.