Alten- und Pflegediensten sowie karitativen Organisationen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge Genehmigungen erteilt werden, die es erlauben
- im eingeschränkten Haltverbot,
- ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten und
- auf Gehwegen ohne Behinderung während des Pflegeeinsatzes zu parken.
Die Genehmigungen sind in der Regel auf das Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr beschränkt. In der innerstädtischen Fußgängerzone gelten sie jedoch nicht.
- Foto des Kraftfahrzeuges mit Firmenaufschrift und deutlich sichtbarem Kennzeichen
- Kopie des Kraftfahrzeugscheines
Ein Antragsformular finden Sie im Download-Bereich zu diesem Beitrag. Sie können das Formular herunterladen und ausgefüllt dem Ordnungsamt per Post oder E-Mail (ausnahmegenehmigungen@muelheim-ruhr.de) zusenden.
Bitte beantragen Sie die Genehmigung spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme.
- 154 Euro pro Fahrzeug und Jahr
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Antragsformular für ambulante Pflegedienste u.ä.