In der innerstädtischen Fußgängerzone rund um die Schloßstraße ist Kraftfahrzeugverkehr für Fahrzeuge bis 15 Tonnen in der Zeit von 6 bis 11 Uhr und für Fahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen in der Zeit von 14 bis 15 Uhr für Lieferungen erlaubt.
Sie können in begründeten Einzelfällen (zum Beispiel für Umzüge oder zum Abstellen von Werkstattfahrzeugen) zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Sie können den Antrag grundsätzlich formlos per Post oder Email (ausnahmegenehmigungen@muelheim-ruhr.de) stellen.
Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenunternehmer sind, verwenden Sie bitte das passende Antragsformular aus dem Downloadbereich. Sie können das Formular herunterladen und ausgefüllt dem Ordnungsamt per Post oder Email (ausnahmegenehmigungen@muelheim-ruhr.de) zusenden.
Bitte beantragen Sie die Genehmigung spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme.
Die Gebühr richtet sich nach der Dauer des Genehmigung. Sie wird pro Fahrzeug erhoben. Die niedrigste Gebühr beträgt 30 Euro.