Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese können für einzelne oder mehrere Regierungsbezirke oder für das ganze Land Nordrhein-Westfalen erteilt werden.
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Parkzonen von Bewohner*innen
Er gilt nicht am oder in der Nähe des Betriebssitzes.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug. Entsprechend Ihrem Bedarf können Sie auch mehrere Genehmigungen beantragen.
Die Parkausweise müssen im Original mitgeführt werden und sind somit nur für jeweils ein Fahrzeug verwendbar.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (zum Beispiel Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (zum Beispiel Werkzeug- und Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft, regelmäßig, unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
- Kopie der Fahrzeugscheine
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Fotos der Service- und Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind. Für private PKW ist die Beantragung nicht möglich.
Ein Antragsformular finden Sie im Download-Bereich zu diesem Beitrag. Sie können das Formular herunterladen und ausgefüllt dem Ordnungsamt per Post oder E-Mail (ausnahmegenehmigungen@muelheim-ruhr.de) zusenden.
Bitte beantragen Sie die Genehmigung spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme.
- Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 150 Euro pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Düsseldorf.
- Jeder weitere Regierungsbezirk kostet zusätzlich 50 Euro pro Jahr.
- Eine Genehmigung für ganz Nordrhein-Westfalen kostet 350 Euro pro Jahr.
- Die Änderungen der Genehmigung kosten 50 Euro (zum Beispiel bei Kennzeichenwechsel).