Gelber Kehrbesen einer Kehrmaschine.
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Durch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben entstehen Kosten, die auf die jeweiligen Benutzungsgruppen (Grundstückseigentümer*innen) umgelegt werden müssen.
Dies geschieht im Wege der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung. Neben dem Kommunalabgabengesetz und verschiedenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bilden die Ortssatzungen dafür die Rechtsgrundlage.


Zu jeder einzelnen Abgabeart erhalten über die aufgeführten Links Informationen zu den Veranlagungsverfahren, Gebührensätzen und Ermäßigungsmöglichkeiten.

 

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Die Abwassergebühren werden für die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes erhoben. Die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser begründet die Gebührenpflicht. Alles was Sie dazu wissen müssen finden Sie hier.

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Die Einleitung von Oberflächenwasser in das städtische Kanalnetz ist grundsätzlich gebührenpflichtig, gilt aber nicht uneingeschränkt, sondern lässt unter gewissen Umständen die Möglichkeit einer Ermäßigung zu.

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten bei den Schmutzwassergebühren zu sparen, diese ermäßigen zu lassen. Hier finden Sie die Informationen, Voraussetzungen und Anträge dazu.

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Der Service Müllbehälter für Ihr Grundstück neu anzumelden, zu reduzieren, zusätzliche Behälter zu bestellen, Behälter abzumelden oder die Anzahl der Leerungen sowie den Abholservice zu ändern steht auch online zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Die Straßenreinigung dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Straßen und ist somit Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie umfasst das Entfernen von Abfällen von den Straßen sowie den Winterwartungsdienst.

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Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte nach EU Datenschutz-Grundverordnung.

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Jede Gebühr soll nach dem tatsächlichen Ausmaß der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung bemessen werden. Die Kosten werden nach wahrscheinlichen, angenommenen Kriterien auf die Abgabepflichtigen verteilt.

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Vorhaltung von Anträgen, Formularen und Vordrucken für Straßenreinigungs-, Abfallentsorgungs- und Abwassergebühren