Gelber Kehrbesen einer Kehrmaschine.
© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Durch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben entstehen Kosten, die auf die jeweiligen Benutzungsgruppen (Grundstückseigentümer*innen) umgelegt werden müssen.
Dies geschieht im Wege der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung. Neben dem Kommunalabgabengesetz und verschiedenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bilden die Ortssatzungen dafür die Rechtsgrundlage.


Zu jeder einzelnen Abgabeart erhalten über die aufgeführten Links Informationen zu den Veranlagungsverfahren, Gebührensätzen und Ermäßigungsmöglichkeiten.

 

Weitere Themen