Brunnen mit fließendem Wasser.
© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Grundsätzlich wird für die Festsetzung der Schmutzwassergebühren der Frischwasserbezug aus dem Kalenderjahr zwei Jahre zuvor herangezogen. Es wird dabei angenommen, dass diese Wassermengen wieder als Abwasser in das Kanalnetz eingeleitet werden. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die sich für Sie kostensparend auswirken könnte:

Bezogene Wassermengen, die nachweislich nicht als Abwasser dem Kanal zugeführt werden, können bei der Bemessung der Gebühr unberücksichtigt bleiben.

Beispiele dafür lassen sich sowohl im privaten (Gartenbewässerung) als auch im gewerblichen Bereich (Wasser als Produktionsfaktor) finden.
 

Wichtiger Hinweis zu Poolbefüllungen beziehungsweise Nachfüllmengen Poolwasser:

Wassermengen zur (Nach-) Befüllung eines Pools dürfen nicht über Zwischenzähler gemessen werden, da Poolwasser dem städtischen Kanalnetz zuzuführen ist. Daher stellen diese Wassermengen auch keine abzugsfähige Menge dar.

Ausführliche Regelungen hierzu treffen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG=Bundesrecht), das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) sowie die Abwasserbeseitigungssatzung in der Stadt Mülheim an der Ruhr.


Welche Voraussetzungen müssen für die Gebührenermäßigung erfüllt sein?

  • Die Ermäßigung kommt nicht automatisch; sie muss schriftlich jährlich neu beantragt werden.
  • Die nicht eingeleitete Wassermenge muss nachgewiesen werden. Diese Nachweise können typischerweise durch Einbau von Zwischenzählern erbracht werden.
    Die Nachweisführung kann auch gutachterlich oder mathematisch erfolgen.

An dieser Stelle können natürlich nicht alle Varianten des Ermäßigungsverfahrens dargestellt werden. Neben den rechtlichen Bedingungen müssen auch technische Vorgaben erfüllt sein. Lassen Sie sich beraten!

Erstmalige Anträge können Sie über dieses Formular stellen oder per E-Mail an das Amt für Umweltschutz - Abteilung Gebühren.

Bitte verwenden Sie die unten aufgeführten Vordrucke nur für bereits vorliegende Ermäßigungsfälle.

Downloads

Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2025
Antrag Ermäßigung Schmutzwassergebühr 2026