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Impfprävention für schwangere Mitarbeiterinnen
 

Sie arbeiten in einem Bereich, in dem Sie in der Regel einer Gefährdung gegenüber Infektionen, zum Beispiel, Kinderkrankheiten, ausgesetzt sind. Im Umgang mit Kindern, insbesondere Vorschulkindern, spielen Infektionskrankheiten wie beispielsweise Röteln, Ringelröteln und Zytomegalie eine besondere Rolle. Über diese Infektionen können Sie im Falle einer Schwangerschaft als werdende Mutter auch Ihr ungeborenes Kind gefährden. Gegen einige dieser Erkrankungen kann man sich durch Impfungen schützen. 


Zytomegalie

Pro Jahr erkranken etwa ein bis vier Prozent der Schwangeren an der Virusinfektion Zytomegalie, die im Frühstadium meist unentdeckt bleibt. Wenn es zu einer Infektion der Neugeborenen kommt, zeigen zehn Prozent der Kinder Infektionssymptome. Bei etwa zehn Prozent der infizierten Kinder treten Spätschäden auf.

Die Infektion wird über Speichel übertragen. Da etwa ein drittel der Frauen im gebärfähigen Alter eine Infektion früher nicht durchgemacht haben, sollte eine Untersuchung des Immunstatus schon am Anfang der Schwangerschaft erfolgen. Bei fehlender Immunität wird eine Kontrolluntersuchung in der 20. bis 24. Schwangerschaftswoche empfohlen. Schwangere mit unbekanntem oder fehlendem Immunstatus sind infektionsgefährdet. Eine Beschäftigung sollte nur mit älteren Kindern unter konsequenter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen erfolgen. 
Ein Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten mit jüngeren Kindern, zum Beispiel auf Entbindungs- oder Säuglingsstationen, Kleinkindern und Babyhorten bis zum zweiten
Lebensjahr, muss ausgesprochen werden. Gegen Zytomegalieviren ist eine Impfung nicht möglich.

 

Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken

Wenn nach der Einstellungsuntersuchung oder den nachgehenden Untersuchungen des arbeitsmedizinischen Dienstes keine Immunität gegenüber Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten oder Windpocken vorliegt oder bereits vorab keine Impfungen    gegen diese Erkrankungen dokumentiert sind, sollte bei Ihnen eine einmalige Impfung mit MMR-Impfstoff (bei Frauen unter sicherer Verhütung) und, sofern erforderlich, gegen Keuchhusten oder Windpocken beim Hausarzt nachgeholt werden. Diese Erkrankungen werden durch Infektionen mit unterschiedlichen Kranheitserregern hervorgerufen und treten vorwiegend im Kindesalter auf. Eine wirksame Therapie gibt es nicht. Vor diesen Erkrankungen und ihren Komplikationen schützen nur die rechtzeitig durchgeführten Impfungen.

  • Bei Masern tritt als schwere Komplikation bei einem von 1.000 bis 2.000 an Masern erkrankten Patienten eine Hirnentzündung auf, die in Einzelfällen zu bleibender geistiger und körperlicher Behinderung führen kann.
  • Mumps („Ziegenpeter“) ist die häufigste Ursache für eine bleibende Schwerhörigkeit beim Kind. Bei jedem viertem Jugendlichen oder erwachsenem Mann tritt eine Schwellung und Entzündung der Hoden auf, die zur Unfruchtbarkeit führen kann.
  • Treten Röteln während der Schwangerschaft auf, so kann die Infektion auf das Kind im Mutterleib übergehen und Missbildungen verursachen.
  • Bei Keuchhusten können Komplikationen wie akuter Hörverlust, Mittelohr- oder Lungenentzündung auftreten. Häufige Beschwerden sind vor allem wochenlanger Reizhusten und Erbrechen.
  • Windpocken treten vorwiegend bei nicht immunen Kindern auf und führen meist zu lebenslanger Immunität. Die Übertragung erfolgt im Wesentlichen durch eine Tröpfcheninfektion. Wenn Frauen sich in der Schwangerschaft erstmals mit dem Virus infizieren, besteht die Gefahr, dass der Erreger auch auf das Kind übergeht und in der Frühschwangerschaft Fehlbildungen verursacht. Bei Infektionen um den Geburtstermin herum muss damit gerechnet werden, dass das Neugeborene direkt an Windpocken erkrankt, wobei die Infektion in solchen Fällen oft sehr schwer verläuft.
     

Impfungen

Der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff besteht aus abgeschwächten, lebenden Viren, die sich nach einer Injektion im Impfling vermehren. Die Impfviren werden nicht auf Kontaktpersonen übertragen. Die Impfung eines Kindes ist also für Kontaktpersonen, auch für Schwangere, risikolos. Schwere Impfkomplikationen sind extrem selten. Selten tritt eine vorübergehende schmerzhafte Hodenschwellung auf. Durch den Rötelnimpfstoff kann es selten zu Gelenkschmerzen oder -entzündungen kommen. Bleibende Schäden wurden jedoch nicht beobachtet. Die zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung und vierfache Impfung gegen Keuchhusten ist öffentlich empfohlen und sollte grundsätzlich bei Ihnen im Kindesalter schon durchgeführt worden sein.

Seit einigen Jahren ist in Deutschland ein Impfstoff gegen Windpocken verfügbar. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut rät derzeit zu einer Immunisierung bei allen 12- bis 15-jährigen Jugendlichen, die als Kinder nicht die Windpocken durchgemacht haben. Nach den Empfehlungen sollten sich Personen impfen lassen, die als Kind nicht an Windpocken erkrankt waren und ein erhöhtes Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen (z. B. Menschen mit eingeschränkter Immunitätslage als Folge einer Krebserkrankung) und Frauen mit bestehendem Kinderwunsch.
 

Gegen diese Infektionen ist ein Schutz durch eine Impfung nicht möglich:

  • Ringelröteln (Erythema infektiosum) können bei Schwangeren zur Schädigung des Embryos führen. Das Risiko einer Fruchtschädigung ist im ersten und zweiten Schwangerschaftsdrittel am höchsten. Schwangere, die diese Infektion bislang nicht durchgemacht haben, dürfen bis zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche (SSW) nicht in der Einrichtung mit Kindern arbeiten. Eine Impfung gegen diese Infektion ist leider bislang nicht möglich.
  • Zytomegalie verläuft als Virusinfektion bei Gesunden in der Regel unbemerkt. Sie stellt die häufigste Infektion in der Schwangerschaft dar.
     

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