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Kindertagespflege ist die Erziehung, Förderung und Bildung von Kindern, im Rahmen flexibler Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson im Privataushalt oder in anderen geeigneten Räumen.

Der gesetzliche Rahmen der Kindertagespflege wird bundesrechtlich durch die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgegeben.

Nähere Ausführungen zur Kindertagespflege sind landesrechtlich im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt.
 

Zum 1. August 2020 trat das überarbeitete KiBiz in Kraft.
 

In der Kommune wird die Förderung der Kindertagespflege vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Amt für Kinder, Jugend und Schule), in Form von Satzungen / Richtlinien geregelt.

Deshalb wurde ein Wegweiser mit einem Register A bis Z entwickelt. Dieser gibt breitgefächerte Informationen zu relevanten Themen, angefangen bei den Beratungsangeboten über die Antragsverfahren bis hin zu Gesundheitsschutz und Gesetzen.

In diesem Wegweiser sind auch Angebote und Ansprechpersonen rund um das Thema Kindertagespflege zu finden.

Die Mitarbeiterinnen der Servicestelle für Betreuungsangebote stehen zur Beratung rund um die Kindertagespflege und zur Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen zur Verfügung.

Die Ausgestaltung der Betreuung ist zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson (vertraglich) zu vereinbaren.
 

Hier gelangen Sie direkt zum A bis Z-Register.
 

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Ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 wird die Höhe der gewährten Jugendhilfe (Pflegegeld) jährlich angepasst (gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz)

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Das alphabetische Stichwortverzeichnis mit Informationen zum Thema Kindertagespflege (KTP)