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Der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgebende zur Förderung der Einstellung von Personen, mit persönlichen Einschränkungen wie längerer Arbeitslosigkeit, Alter, Behinderung oder geringer Qualifikation.

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Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein gefördertes, sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das Jugendliche auf eine Berufsausbildung vorbereiten soll und 4 bis 12 Monate dauert.

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Das Berufsorientierungspraktikum soll Nichtschüler*innen, insbesondere Schulabgänger*innen, dabei unterstützen, die eigene Berufswahl zu erleichtern und ein Ausbildungsziel festzulegen, um möglichst noch im selben Jahr eine Berufsausbildung zu beginnen

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Unternehmen können Bürgergeldempfänger*innen mit Migrationshintergrund in einer bis zu drei Monate befristeten, sozialversicherungspflichtigen Probebeschäftigung erproben. Das Jobcenter unterstützt dies mit einem Zuschuss.

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Die Umwandlungsprämie nach SGB II ist eine finanzielle Förderung für Arbeitgeber*innen, die einen bestehenden Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges und unbefristetes Arbeitsverhältnis überführen.

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In betrieblichen Trainingsmaßnahmen sollen am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten festgestellt werden.

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Unterstützung von Auszubildenden, Einstiegsqualifikant*innen und deren Ausbildungsbetrieben beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung und Übergang in ein Arbeitsverhältnis. Die Assistierte Ausbildung (AsA) besteht aus 2 Phasen.

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Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II, die langzeitarbeitslosen Menschen durch Zuschüsse für Arbeitgeber und begleitende Betreuung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht.

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Die Förderung nach § 16e SGB II ist eine Lohnkostenzuschussleistung des Jobcenters für Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen

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Eine befristete Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen ist ein Förderinstrument, das Arbeitgebern ermöglicht, Menschen mit Behinderung  bis zu drei Monate lang zu testen, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

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Ein Zuschuss für die Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen ist eine finanzielle Förderung für Arbeitgebende, wenn die Person die Ausbildung ohne diese Unterstützung nicht erfolgreich abschließen könnte.