Zielgruppe

Förderleistungen bei Umwandlung eines sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses (Minijobber*innen) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Voraussetzungen

  • Sie beschäftigen eine*n Arbeitnehmende*n in einem sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis. Diese Person möchte gerne die Arbeitszeit ausdehnen.
  • Die arbeitnehmende Person erhält bereits länger Bürgergeldleistungen.
  • Der Stundenlohn muss tariflich oder ortsüblich sein und dem Mindestlohngesetz entsprechen. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt muss mindestens 850,00 Euro betragen.
  • Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate vor Antragstellung auf die Umwandlungsprämie bestanden haben (Vorbeschäftigungszeit).
  • Das Arbeitsverhältnis muss nach der Umwandlung mindestens für die Dauer von 12 Monaten geschlossen werden.
  • Der Antrag muss vor Umwandlung des Minijobs bei dem Jobcenter gestellt werden.

Förderhöhe und Dauer

  • Die Umwandlung kann für einen Zeitraum von sechs Monaten gefördert werden.
  • Die Höhe der Prämie beträgt 50 Prozent des jeweiligen Arbeitnehmer*innen-Bruttoentgeltes und wird als Pauschale beziffert und ausgewiesen.
  • Die Obergrenze der Förderung nach der vorgenannten Berechnung beläuft sich auf maximal 5.000,00 Euro je Förderfall.
  • Prämie in Euro = Arbeitnehmer*innen-Brutto x 50 Prozent x 6 Monate
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt in 2 Raten (je zur Hälfte der ermittelten Pauschale) an die beschäftigte Person.
    • Die 1. Rate wird ausgezahlt 8 Wochen nach Beginn des umgewandelten Beschäftigungsverhältnisses.
    • Die 2. Rate wird nach 6 Monaten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet das Jobcenter. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.