Zielgruppe
Förderleistungen bei Umwandlung eines sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses (Minijobber*innen) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen eine*n Arbeitnehmende*n in einem sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis. Diese Person möchte gerne die Arbeitszeit ausdehnen.
- Die arbeitnehmende Person erhält bereits länger Bürgergeldleistungen.
- Der Stundenlohn muss tariflich oder ortsüblich sein und dem Mindestlohngesetz entsprechen. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt muss mindestens 850,00 Euro betragen.
- Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate vor Antragstellung auf die Umwandlungsprämie bestanden haben (Vorbeschäftigungszeit).
- Das Arbeitsverhältnis muss nach der Umwandlung mindestens für die Dauer von 12 Monaten geschlossen werden.
- Der Antrag muss vor Umwandlung des Minijobs bei dem Jobcenter gestellt werden.
Förderhöhe und Dauer
- Die Umwandlung kann für einen Zeitraum von sechs Monaten gefördert werden.
- Die Höhe der Prämie beträgt 50 Prozent des jeweiligen Arbeitnehmer*innen-Bruttoentgeltes und wird als Pauschale beziffert und ausgewiesen.
- Die Obergrenze der Förderung nach der vorgenannten Berechnung beläuft sich auf maximal 5.000,00 Euro je Förderfall.
- Prämie in Euro = Arbeitnehmer*innen-Brutto x 50 Prozent x 6 Monate
- Die Auszahlung der Prämie erfolgt in 2 Raten (je zur Hälfte der ermittelten Pauschale) an die beschäftigte Person.
- Die 1. Rate wird ausgezahlt 8 Wochen nach Beginn des umgewandelten Beschäftigungsverhältnisses.
- Die 2. Rate wird nach 6 Monaten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet das Jobcenter. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.