Zielgruppe

Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gemeldet sind.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für ein sozialversicherungspflichtiges (keine Minijobs)
  • Das Arbeitsverhältnis wird über mindestens 2 Jahre Dauer mit der/dem Arbeitnehmer*in begründet.
  • Nach vorheriger Beratung ist ein Antrag auf Förderung eines Beschäftigungsverhältnisses beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr  zu stellen.
  • Der Stundenlohn muss tariflich oder ortsüblich sein oder dem Mindestlohngesetz entsprechen.
  • Während der Beschäftigung in dem Arbeitsverhältnis erfolgt eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter Mülheim an der Ruhr oder eine/n beauftragte/n Dritte/n. In den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses hat der/die Arbeitgeber*in für die beschäftigungsbegleitende Betreuung den/die Arbeitnehmer*in in angemessenem Umfang unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen.

Förderhöhe

  • Die Zuschüsse werden nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für einen Zeitraum von 2 Jahren des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erbracht.
  • Die Höhe des Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Beschäftigungsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichtigenden, regelmäßig bezahlten Arbeitsentgeltes (einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteil an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen abzüglich des pauschalierten Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 19 Prozent). Im zweiten Jahr des Beschäftigungsverhältnisses beträgt der genannte Zuschuss 50 Prozent.

Auszahlung der Leistungen

  • Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen vollständig vorliegen.
  • Die Auszahlung erfolgt rückwirkend in monatlichen Raten bei Nachweis der Gehaltsabrechnung.