Zielgruppe
Alle Bürgergeldbeziehenden.
Ziel betrieblicher Trainingsmaßnahmen ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des/der Teilnehmenden festzustellen und/oder notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.
Die Dauer einer betrieblichen Trainingsmaßnahme bei einem Arbeitgeber darf 6 Wochen nicht überschreiten. Es wird zwischen dem Betrieb, dem Teilnehmenden und dem Jobcenter ein Vertrag über die Ausübung der betrieblichen Trainingsmaßnahme abgeschlossen. Für die Dauer der Maßnahme ist die/der Teilnehmende über die zuständige Berufsgenossenschaft/den zuständigen Unfallversicherungsträger des Betriebes pflichtversichert.
Sollten Sie bereits eine bestimmte Person im Auge haben, die Bürgergeldleistungen bezieht, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Casemanager*in.