Eingliederungsleistungen nach dem SGB II sind Unterstützungen, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten helfen sollen, in das Erwerbsleben integriert zu werden. Voraussetzung ist, dass 

  • Sie erwerbsfähig sind,
  • sich aktiv um eine neue Stelle oder Ausbildung bemühen
  • die Leistungen zur Arbeitsmarktintegration notwendig sind und
  • der Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird, bevor die Kosten entstehen.

Ziel aller Leistungen ist es, die Hilfebedürftigkeit zu beenden beziehungsweise zu verringern. Hier finden Sie eine Auswahl der gängigen Leistungen und Fördermöglichkeiten:

  • Bewerbungs- und Reisekosten
  • Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung
  • Förderung bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Weiterbildung (Bildungsgutschein)
  • Vermittlungsgutschein
  • Arbeitsgelegenheiten

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie durch Ihre/n Casemanager*in. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wird aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise entschieden. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.