Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema finanzielle Hilfen und Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche. Für nähere Details nutzen Sie bitte die nachstehenden Links.
Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld (SGB II) beziehen, wenn ihre Einkünfte nicht ausreichen. Ihre Tätigkeit muss jedoch grundsätzlich tragfähig sein und darauf abzielen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden
Um Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen wollen oder den Einstieg in Arbeit suchen, optimal zu betreuen, sind die Fachkompetenzen des Jobcenters Mülheim an der Ruhr im U25-Haus gebündelt.
Der Bürgergeld-Kooperationsplan ist ein gemeinsam mit Ihnen erstelltes Dokument, in dem die Ziele und die notwendigen Schritte für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt festgelegt werden.
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II sind Unterstützungen, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten helfen sollen, in das Erwerbsleben integriert zu werden.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit einem Grad der Behinderung ab 50 (oder 30 und Gleichstellung) benötigen eine besondere Förderung bei der (Wieder-)Eingliederung in Arbeit und werden daher durch spezielle Ansprechpersonen im Casemanagement betreut.
Hier geht es um Menschen die aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf/die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, sollen wieder in das berufliche und gesellschaftliche Leben eingegliedert werden sollen.