Das persönliche Gespräch

Die/Der Casemanager*in wird Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen, um mit Ihnen gemeinsam Ihre beruflichen Fähigkeiten und Eignungen, Ihre individuellen Stärken und weiteren persönlichen Merkmale festzustellen. Weiterhin dient dieses Gespräch dazu herauszufinden, ob es Umstände gibt, durch die die berufliche Eingliederung erschwert werden könnte (die sogenannte Potenzialanalyse beziehungsweise das Profiling).

Der Kooperationsplan

Nach der Feststellung der individuellen Stärken und Ziele wird gemeinsam mit Ihnen ein Kooperationsplan vereinbart und ausgehändigt. Dieser gilt als Planungsinstrument für eine weitere Zusammenarbeit. Der Kooperationsplan beinhaltet,

  • welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit in Betracht kommen
  • welche erforderlichen Eigenbemühungen Sie mindestens unternehmen und nachweisen sollen
  • in welche Ausbildung, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche Sie nach den Feststellungen anhand Ihrer Kenntnisse oder Interessen vermittelt werden sollen
  • wie Angebote anderer Leistungsträger oder Dritter in den Eingliederungsprozess einbezogen werden können.

Weiterhin kann im Einzelfall eine vorgesehene Teilnahme an einem Integrationssprachkurs, an einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung oder die Antragstellung für einen möglichen Bedarf für Leistungen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation vereinbart werden. 

Dieser Kooperationsplan stellt damit ein unverbindliches Planungsinstrument zwischen Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter Mülheim an der Ruhr dar und bildet „den roten Faden“ auf Ihrem Weg in Ausbildung oder Arbeit. Die vereinbarten Ziele werden regelmäßig im gemeinsamen Austausch mit Ihnen überprüft. Bei Bedarf können die gemeinsamen Ziele laufend angepasst werden.

Uneinigkeit über Inhalte der Kooperationsvereinbarung

Obwohl Sie und Ihre Casemanager*innen dasselbe Ziel verfolgen, kann es vorkommen, dass Sie sich nicht über die richtige Vorgehensweise, die Reihenfolge oder die Priorität der nächsten Schritte einig sind. 

Sollte es nicht gelingen, trotz aller Bemühungen eine Verständigung auf einen gemeinsamen Kooperationsplan zwischen Ihnen und der/dem Casemanager*in zu erreichen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Schlichtungsstelle des Jobcenters Mülheim an der Ruhr.