Als Selbstständige*r können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld (SGB II) beziehen, wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen. Die Tätigkeit muss jedoch grundsätzlich tragfähig sein und darauf abzielen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Dabei sind Sie verpflichtet, Ihre Geschäfte so zu führen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige können unter Umständen auch Leistungen für den Aufbau einer selbständigen Tätigkeit erhalten. Ob Sie Leistungen erhalten können, entscheidet sich allerdings erst, wenn Sie
- einen aussagekräftigen Businessplanes erstellt und/oder
- an einem Existenzgründerseminar/Workshop teilgenommen haben und
- die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens - nach erfolgter Prognose/Kalkulation - durch die Mülheim & Business GmbH positiv bewertet worden ist.
Voraussetzung für eine positive Bewertung ist unter anderem die Prognose, dass Ihre Selbstständigkeit nach sechs Monaten tragfähig ist und Sie damit voraussichtlich aus dem Leistungsbezug ausscheiden werden. Nach positiver Bewertung der Tragfähigkeit ist eine weitergehende Unterstützung in Form eines Gründercoachings möglich.
Im Startcenter NRW können Sie sich auch bereits im Vorfeld über Ihre geplante Existenzgründung informieren.
Nähere Informationen über Art und Umfang der Förderung erhalten Sie durch Ihre/n Casemanager*in.