Bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können bei Notwendigkeit verschiedene Förderungen nach dem SGB II beantragt werden, darunter das Einstiegsgeld, das Vermittlungsbudget für anfallende Kosten wie Bewerbungskosten oder Umzugskostenhilfe. Zudem existiert das Teilhabechancengesetz, das Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zur Weiterbildung vorsieht. Eine Beratung durch das Jobcenter ist für die individuelle Auswahl der passenden Förderung essenziell.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihre/n Casemanager*in. Dieser entscheidet auch über die Notwendigkeit und Erbringung der jeweiligen Leistung.