Was können wir für Sie tun?
- Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Liste der ausgeschlossenen Abfälle (gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abfallwirtschaftssatzung)
- Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
- Die neuen Besitzer*innen sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Erfahrungen mit dem neuen Familienmitglied vorzustellen. Falls auch Sie Neues von unseren ehemaligen Bewohnertieren mitteilen möchten, sprechen Sie uns an!
- Für die Nutzung städtischer Abfallentsorgung werden öffentlich - rechtliche Gebühren, nach der Inanspruchnahme der Einrichtung der städtischen Abfallentsorgung, erhoben, bemessen nach Behältervolumen, Häufigkeit der Abfuhr und/oder der Zeitaufwand.
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