Liste der ausgeschlossenen Abfälle (gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV)

Abfall- schlüssel

Abfallbezeichnung (Abfallart einschließlich Eigenschaften und Inhaltsstoffe)

01Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
01 01Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
01 01 01Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
01 01 02Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 03Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 04*Säurebildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz
01 03 05*Andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten
01 03 06Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen
01 03 07*Andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 08Staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
01 03 09Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen
01 03 10*Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter 01 03 07 genannten Abfälle
01 03 99Abfälle anders nicht genannt - a. n. g.
01 04Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 08Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 09Abfälle von Sand und Ton
01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 12Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
01 04 99Abfälle a. n. g.
01 05Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
01 05 04Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
01 05 05*Ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
01 05 06*Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
01 05 07Barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 08Chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 99Abfälle a. n. g.
02Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 07Abfälle aus der Forstwirtschaft
02 02Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
02 02 01Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 02 04Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 02 99Abfälle a. n. g.
02 03Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 02Abfälle von Konservierungsstoffen
02 03 03Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
02 03 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 99Abfälle a. n. g.
02 04Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 04 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 99Abfälle a. n. g.
02 05Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 02Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 05 99Abfälle a. n. g.
02 06Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 02Abfälle von Konservierungsstoffen
02 06 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 06 99Abfälle a. n. g.
02 07Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 01Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials
02 07 03Abfälle aus der chemischen Behandlung
02 07 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 07 99Abfälle a. n. g.
03Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 01Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 99Abfälle a. n. g.
03 02Abfälle aus der Holzkonservierung
03 02 05*andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
03 02 99Holzschutzmittel a. n. g.
03 03Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 09Kalkschlammabfälle
04Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
0401Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
04 01 02geäschertes Leimleder
04 01 03*Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
04 01 04chromhaltige Gerbereibrühe
04 01 05chromfreie Gerbereibrühe
04 02Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 10organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)
04 02 19*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 20Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen
04 02 99Abfälle a. n. g.
05Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
05 01Abfälle aus der Erdölraffination
05 01 02*Entsalzungsschlämme
05 01 03*Bodenschlämme aus Tanks
05 01 04*saure Alkylschlämme
05 01 05*verschüttetes Öl
05 01 06*ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung
05 01 07*Säureteere
05 01 08*andere Teere
05 01 09*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
05 01 10Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen
05 01 11*Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
05 01 12*säurehaltige Öle
05 01 13Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung
05 01 14Abfälle aus Kühlkolonnen
05 01 17Bitumen
05 06Abfälle aus der Kohlepyrolyse
05 06 01*Säureteere
05 06 03*andere Teere
05 06 04Abfälle aus Kühlkolonnen
05 06 99Abfälle a. n. g.
05 07Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport
05 07 01*quecksilberhaltige Abfälle
05 07 99Abfälle a. n. g.
06Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 01Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren
06 01 03*Flusssäure
06 01 06*andere Säuren
06 01 99Abfälle a. n. g.
06 02Abfälle aus HZVA von Basen
06 02 04*Natrium- und Kaliumhydroxid
06 04Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen
06 04 99Abfälle a. n. g.
06 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
06 05 02*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
06 05 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen
06 06Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungs Prozessen
06 06 99Abfälle a. n. g.
06 07Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie
06 07 01*Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
06 07 02*Aktivkohle aus der Chlorherstellung
06 07 04*Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure
06 07 99Abfälle a. n. g.
06 08Abfälle aus HZVA von Silicium und Siliciumverbindungen
06 08 02*Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten
06 09Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien und aus der Phosphorchemie
06 09 03*Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
06 09 04Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen
06 09 99Abfälle a. n. g.
06 11Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern
06 11 01Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
06 11 99Abfälle a. n. g.
06 13Abfälle aus anorganisch- chemischen Prozessen a. n. g.
06 13 01*Anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
06 13 03Industrieruß
06 13 04*Abfälle aus der Asbestverarbeitung
06 13 05*Ofen- und Kaminruß
07Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 01Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
07 01 07*Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 01 09*Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 01 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 01 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen
07 01 99Abfälle a. n. g.
07 02Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 07*Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 02 09*Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 02 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen
07 02 14*Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 15Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen
07 02 16*Abfälle, die gefährliche Silicone enthalten
07 03Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)
07 03 07*Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 03 08*andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 03 09*Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 03 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 03 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen
07 03 99Abfälle a. n. g.
07 04Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
07 04 07*halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 04 08*andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 04 09*halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 04 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 04 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen
07 04 13*feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
07 04 99Abfälle a. n. g.
07 05Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika
07 05 07*halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 05 08*andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 05 09*halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 05 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen
07 05 13*feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
07 05 14feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
07 06Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 07*halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 06 09*halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 06 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 06 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen
07 07Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.
07 07 07*halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 07 08*andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 07 09*halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 07 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 07 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen
07 07 99Abfälle a. n. g.
08Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 01Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 99Abfälle a. n. g.
08 02Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)
08 02 02wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten
08 02 03wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten
08 02 99Abfälle a. n. g.
08 03Abfälle aus HZVA von Druckfarben
08 03 16*Abfälle von Ätzlösungen
08 03 19*Dispersionsöl
08 03 99Abfälle a. n. g.
08 04Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)
08 04 15*wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
08 04 16wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen
08 04 17*Harzöle
08 04 99Abfälle a. n. g.
08 05Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle
08 05 01*Isocyanatabfälle
09Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 06*silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle
09 01 10Einwegkameras ohne Batterien
09 01 11*Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen
09 01 12Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen
09 01 13*wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen
09 01 99Abfälle a. n. g.
10Abfälle aus thermischen Prozessen
10 01Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
10 01 01Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 02Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 01 03Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 04*Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
10 01 05Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
10 01 07Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
10 01 13*Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
10 01 14*Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 15Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
10 01 16*Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
10 01 18*Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 19Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen
10 01 20*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 21Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen
10 01 24Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
10 01 25Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
10 01 26Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 01 99Abfälle a. n. g.
10 02Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
10 02 01Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
10 02 02unbearbeitete Schlacke
10 02 11*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 02 12Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 0211 fallen
10 02 13*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 14Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen
10 02 15andere Schlämme und Filterkuchen
10 02 99Abfälle a. n. g.
10 03Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
10 03 04*Schlacken aus der Erstschmelze
10 03 05Aluminiumoxidabfälle
10 03 08*Salzschlacken aus der Zweitschmelze
10 03 09*schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
10 03 15*Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
10 03 16Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
10 03 19*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 03 20Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
10 03 21*andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 22andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen
10 03 23*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 24feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen
10 03 25*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 26Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen
10 03 27*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 03 28Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen
10 03 29*gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
10 03 30Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen
10 03 99Abfälle a. n. g.
10 04Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie
10 04 01*Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 02*Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 04*Filterstaub
10 04 05*andere Teilchen und Staub
10 04 06*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 04 07*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 04 09*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 04 10Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen
10 04 99Abfälle a. n. g.
10 05Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
10 05 01Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 05 03*Filterstaub
10 05 04andere Teilchen und Staub
10 05 05*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 05 06*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 05 08*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 05 09Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen
10 05 10*Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
10 05 11Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
10 05 99Abfälle a. n. g.
10 06Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
10 06 01Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 02Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 03*Filterstaub
10 06 04andere Teilchen und Staub
10 06 06*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 06 07*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 06 09*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 06 10Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen
10 06 99Abfälle a. n. g.
10 07Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
10 07 01Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 02Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 03feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 07 04andere Teilchen und Staub
10 07 05Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 07 07*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 07 08Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen
10 07 99Abfälle a. n. g.
10 08Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
10 08 08*Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 08 09andere Schlacken
10 08 10*Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
10 08 11Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
10 08 12*teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 08 13Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen
10 08 14Anodenschrott
10 08 15*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 08 16Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt
10 08 17*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 08 18Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen
10 08 19*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 08 20Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 0819 fallen
10 08 99Abfälle a. n. g.
10 09Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
10 09 03Ofenschlacke
10 09 05*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 09 06Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
10 09 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 09 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
10 09 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 09 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt
10 09 11*andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 12andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen
10 09 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 14Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
10 09 15*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 16Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen
10 09 99Abfälle a. n. g.
10 10Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
10 10 03Ofenschlacke
10 10 05*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 10 06Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 1010 05 fallen
10 10 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 10 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 1010 07 fallen
10 10 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 10 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
10 10 11*andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 12andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
10 10 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 14Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
10 10 15*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 16Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
10 10 99Abfälle a. n. g.
10 11Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
10 11 03Glasfaserabfall
10 11 09*Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vordem Schmelzen
10 11 10Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt
10 11 12Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11 fällt
10 11 15*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 16feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen
10 11 17*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 18Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen
10 11 19*feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 20feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen
10 11 99Abfälle a. n. g.
10 12Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug
10 12 01Rohmischungen vor dem Brennen
10 12 03Teilchen und Staub
10 12 05Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 12 06Verworfene Formen
10 12 09*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 12 10feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen
10 12 13Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
10 12 99Abfälle a. n. g.
10 13Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
10 13 01Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen
10 13 04Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk
10 13 06Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
10 13 07Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 13 09*Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
10 13 10Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen
10 13 11Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
10 13 12*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 13 13feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen
10 13 14Betonabfälle und Betonschlämme
10 13 99Abfälle a. n. g.
10 14Abfälle aus Krematorien
10 14 01*Quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
11Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie
11 01Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)
11 01 15*Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 98*andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 99Abfälle a. n. g.
11 02Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
11 02 02*Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit)
11 02 05*Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 06Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen
11 03Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen
11 03 01*cyanidhaltige Abfälle
11 03 02*andere Abfälle
11 05Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung
11 05 01Hartzink
11 05 02Zinkasche
11 05 03*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
11 05 04*gebrauchte Flussmittel
11 05 99Abfälle a. n. g.
12Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 01Eisenfeil- und -drehspäne
12 01 04NE-Metallstaub und -teilchen
12 01 08*halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 09*halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 99Abfälle a. n. g.
12 03Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
12 03 01*wässrige Waschflüssigkeiten
12 03 02*Abfälle aus der Dampfentfettung
13Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter Kapitel 05, 12 oder 19 fallen)
13 01Abfälle von Hydraulikölen
13 01 04*chlorierte Emulsionen
13 01 05*nichtchlorierte Emulsionen
13 04Bilgenöle
13 04 01*Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
13 04 02*Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
13 04 03*Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
13 05Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 01*feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02*Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08*Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 07Abfälle aus flüssigen Brennstoffen
13 07 02*Benzin
13 07 03*andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
13 08Ölabfälle a. n. g.
13 08 01*Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern
13 08 02*andere Emulsionen
13 08 99*Abfälle a. n. g.
15Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)
15 01Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 07Verpackungen aus Glas
15 01 11*Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
16Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 04*Altfahrzeuge
16 01 06Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten
16 01 09*Bauteile, die PCB enthalten
16 01 10*explosive Bauteile (z. B. aus Airbags)
16 01 11*Asbesthaltige Bremsbeläge
16 01 12Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen
16 01 16Flüssiggasbehälter
16 01 17Eisenmetalle
16 01 18Nichteisenmetalle
16 01 20Glas
16 01 21*Gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
16 01 99Abfälle a. n. g.
16 02Elektrische und elektronische Geräte und deren Bauteile
16 02 11*Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCW oder HFKW enthalten
16 02 12*Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 03Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 03*Anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 04Anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 03 05*Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 06Organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
16 03 07*metallisches Quecksilber
16 04Explosivabfälle
16 04 01*Munitionsabfälle
16 04 02*Feuerwerkskörperabfälle
16 04 03*andere Explosivabfälle
16 05Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
16 05 04*Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
16 05 05Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
16 06Batterien und Akkumulatoren
16 06 05andere Batterien und Akkumulatoren
16 07Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
16 07 08*ölhaltige Abfälle
16 07 09*Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
16 07 99Abfälle a. n. g.
16 08Gebrauchte Katalysatoren
16 08 01Gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten(außer 16 08 07)
16 08 02*gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
16 08 03Gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
16 08 04Gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)
16 08 05*Gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
16 08 06*Gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
16 08 07*Gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 09Oxidierende Stoffe
16 09 01*Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat
16 09 02*Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
16 09 03*Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid
16 09 04*Oxidierende Stoffe a. n. g.
16 10Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
16 10 01*wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 02wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
16 10 03*wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 04wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen
16 11Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
16 11 03*andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 04andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen
16 11 05*Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 06Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen
17Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 09Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 01*Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
18Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 01spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 02Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)
18 01 03*Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 02Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 01spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
18 02 02*Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 02 08Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen
19Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 01Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 02Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
19 01 05*Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 06*wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
19 01 07*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 10*gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
19 01 11*Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 12Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
19 01 13*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 14Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
19 01 15*Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 16Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
19 01 17*Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 18Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 01 19Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
19 01 99Abfälle a. n. g.
19 02Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
19 02 03vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen
19 02 04*vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 08*flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 09*feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 10brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
19 02 11*sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 99Abfälle a. n. g.
19 03Stabilisierte und verfestigte Abfälle
19 03 06als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
19 03 08*teilweise stabilisiertes Quecksilber
19 04Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
19 04 01verglaste Abfälle
19 04 02*Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 04 03*nicht verglaste Festphase
19 04 04wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
19 05Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 01nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 05 02nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 05 03nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 05 99Abfälle a. n. g.
19 06Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
19 06 03Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 04Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 05Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 06Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 99Abfälle a. n. g.
19 07Deponiesickerwasser
19 07 02*Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält
19 07 03Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt
19 08Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.
19 08 02Sandfangrückstände
19 08 05Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 08 07*Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 08 08*schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
19 08 09Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10*Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 08 11*Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 08 12Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
19 08 13*Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 08 14Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
19 08 99Abfälle a. n. g.
19 09Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 03Schlämme aus der Dekarbonatisierung
19 09 06Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 09 99Abfälle a. n. g.
19 10Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
19 10 01Eisen- und Stahlabfälle
19 10 02NE-Metall-Abfälle
19 10 03*Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 04Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
19 10 05*andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 06andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen
19 11Abfälle aus der Altölaufbereitung
19 11 02*Säureteere
19 11 03*wässrige flüssige Abfälle
19 11 04*Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
19 11 05*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 11 06Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen
19 11 07*Abfälle aus der Abgasreinigung
19 11 99Abfälle a. n. g.
19 12Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
19 12 02Eisenmetalle
19 12 03Nichteisenmetalle
19 12 05Glas
19 12 09Mineralien (z. B. Sand, Steine)
19 13Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
19 13 01*feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 02feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
19 13 03*Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 04Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
19 13 05*Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 06Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
19 13 07*wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 08wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen
Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten in der Liste der ausgeschlossenen Abfälle sind gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.