Schwerbehinderte Menschen, bei denen die dafür zuständige Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt oder Stadt Essen) im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Schwerbehindertenbescheid

  • eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"),
  • eine Erblindung (Merkzeichen "Bl") oder
  • eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen

festgestellt hat, können beim Bürgeramt kostenlos eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Das Mülheimer Bürgeramt ist nur für Personen zuständig, die in Mülheim ihren Wohnsitz haben.

Mit der Parkgenehmigung wird der EU-einheitliche Parkausweis ausgestellt. Damit ist es zum Beispiel erlaubt, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen oder kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken.

Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise gilt maximal fünf Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen, Verlängerungen sind nicht möglich.

Der Antrag auf Erteilung der Parkgenehmigung kann persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person (unter Vorlage beider Personalausweise) gestellt werden. Beachten Sie unbedingt die "notwendigen Unterlagen", die Sie zur Antragstellung benötigen!

Sollten Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, können Sie zusätzlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den "Orangen Parkausweis" erfüllen. Die Informationen dazu finden Sie über den Link am Ende dieses Beitrages.

 

 

Unterlagen
 

Erstmaliger Antrag eines Parkausweises

a) Bei schriftlicher Antragstellung

  • Gut lesbare, beidseitige (!) Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl"
  • Passfoto  


b) Bei persönlicher Antragstellung

  • Schwerbehindertenausweis
  • Foto
  • Gegebenenfalls formlose Vollmacht und Personalausweis der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person

     

Folgeantrag eines Parkausweises

  • Bisherige Ausnahmegenehmigung im Original und bisheriger Parkausweis im Original
  • Zusätzlich alle Unterlagen, die auch bei einem Erstantrag erforderlich sind (einschließlich eines neuen Passfotos)

Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, können Sie auf Wunsch auch online einen Termin für den Parkausweis mit dem Bürgeramt vereinbaren.

 

Gebühren

  • Keine

Ein bestimmter Personenkreis schwerbehinderter Menschen kann eine besondere Ausnahmegenehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen erhalten. Bitte beachten Sie hierfür unbedingt die unten genannten Voraussetzungen sowie den unten geschilderten Ablauf vom Antrag bis zur eventuellen Erteilung.

Damit ist es zum Beispiel erlaubt, kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken. Allerdings ist es im Unterschied zum "Blauen EU-Parkausweis für Schwerbehinderte" damit ausdrücklich nicht gestattet, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken.

Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Stadt in allen Fällen das Vorliegen mindestens einer der unten genannten Voraussetzungen bei der für Sie zuständigen Versorgungverwaltung (Stadt Essen) überprüft. Aus diesem Grund kann eine solche Genehmigung im Bürgeramt auch nicht sofort ausgestellt werden, eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ist leider unvermeidlich.

Die Voraussetzungen für eine Parkgenehmigung gilt für den folgenden Personenkreis in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:

  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt und
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Darüber hinaus gibt es für Nordrhein-Westfalen - ebenfalls nach Prüfung - eine Parkgenehmigung für folgenden Personenkreis :

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Das Bürgeramt Mülheim ist nur zuständig für Personen, die in Mülheim ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, wenden Sie sich schriftlich (Herunterladen des Antragsvordruckes siehe unten) oder persönlich während der Öffnungszeiten an das Bürgeramt.

Kann eine Genehmigung ausgestellt werden, wird Ihnen diese per Post zugesendet, ohne dass ein erneuter Besuch im Bürgeramt erforderlich ist.

Die Genehmigung ist befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises, beziehungsweise längstens für fünf Jahre. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen. Verlängerungen sind nicht möglich.

Wenn Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, kann auch kein Antrag auf eine solche Parkgenehmigung angenommen werden. Je nach persönlicher und/oder gesundheitlicher Situation könnten Sie jedoch in Erwägung ziehen, bei Ihrer zuständigen Versorgungsverwaltung (Stadt Essen) einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie hierzu sicher gerne.

 

Unterlagen

  • Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung
  • Einverständniserklärung zur Datenübermittlung
  • Kopie des Schwerbehindertenausweis 

Den Antrag können Sie unmittelbar im Bürgeramt ausfüllen oder hier aus dem Anhang herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an das Bürgeramt senden. Beachten Sie aber, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordrucke bearbeitet werden können!

Sie finden den Vordruck zum Herunterladen unterhalb des Beitrags.

 

Gebühren

  • Keine

Downloads

Antrag auf eine besondere Parkerleichterung
Dokument