Hier finden Sie Informationen zu Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr, die das Ordnungsamt erteilt. 

Die Kolleg*innen stehen Ihnen für Rückfragen zu erforderlichen Unterlagen, Gebühren oder weiteren Einzelheiten gerne zur Verfügung.

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Hinweise des Bürgeramtes zu den Parkgenehmigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte und weitere besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung.

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Die Nutzung öffentlicher Flächen für die Aufstellung von Containern, Baugerüsten, zum Lagern von Baumaterialien oder zur Erstellung und Sanierung privater Anlagen erfordert eine Genehmigung.

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Das Ordnungsamt erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Genehmigung, um eine Halteverbotzone durch Verkehrsschilder einzurichten.

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Zum Befahren der innerstädtischen Fußgängerzone kann beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.