Die Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 nebst Anlagen wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.05.2026 beschlossen und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Mit Verfügung vom 26. August 2026 wurde das Haushaltssicherungskonzept genehmigt und die Haushaltssatzung am 31. August 2026 öffentlich bekannt gemacht.


Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, die Etatrede des Stadtkämmerers (Präsentation) anlässlich der Etateinbringung des Haushalts 2026/2027 in den Rat der Stadt am 18.12.2025 sowie weitere, im folgenden Text näher erläuterte Dokumente als Datei herunterzuladen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen, § 3), Festsetzungen zur Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), die Verpflichtung zur Umsetzung der im Haushaltssicherungskonzeptes enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches im Jahre 2034 (§ 7), Kredite zur Liquiditätssicherung für die Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH (BHM) (§ 8), Festsetzungen zur Aufstellung einer Nachtragssatzung (§ 9) und deren Einschränkung (§ 10), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 11), zum Stellenplan der Haushaltsjahre (§ 12) und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 13).

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

  • erzielbaren Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW).

Das Haushaltssicherungskonzept wurde für die Jahre 2026/2027 fortgeschrieben.

In den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens sind dem Haushaltsplan Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben beizufügen (§ 1 Absatz 2, Ziffer 10 KomHVO NRW).

Den Haushaltsplan 2026/2027 (gesamt mit Anlagen) können Sie hier herunterladen.