In diesem Beitrag werden alle wichtigen Informationen zur Kommunalwahl und zur Integrationsratswahl 2025 zusammengefasst:
Kommunalwahlen
Insgesamt: 126.000 Personen (Stand: 8. September 2025, aufgerundet)
Wahl des Integrationsrates
Insgesamt: 43.000 Personen (Stand: 8. September 2025, aufgerundet)
Bis zum Abschluss der Wählerverzeichnisse am 12. September 2025 werden sich diese Zahlen noch geringfügig ändern.
Die Anzahl der Briefwahlanträge bewegt sich - in absoluten Zahlen betrachtet - sowohl unter dem Niveau der Briefwahl zu den Kommunalwahlen im Jahr 2020 als auch unter dem Niveau der „vorgezogenen“ Bundestagswahl im Februar 2025.
Bis zum 8. September 2025 (Stand: 16 Uhr) wurden insgesamt fast 28.000 Wahlscheine (Briefwahlanträge) bearbeitet, darunter haben rund 3.800 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme bereits direkt im Briefwahlbüro seit der Eröffnung am 22. August 2025 abgegeben. Insgesamt liegen mehr als 22.000 Wahlbriefe bereits vor.
Zur Bundestagswahl 2025 hatten rund 34.500 Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen beantragt; zu den Kommunalwahlen 2020 waren es insgesamt knapp über 31.000 Personen. Einen Rückschluss auf die mögliche Wahlbeteiligung lassen diese Zahlen allerdings nicht zu.
Bis zum 8. September 2025 (Stand: 16 Uhr) wurden insgesamt 1.850 Wahlscheine (Briefwahlanträge) bearbeitet, darunter haben rund 200 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme bereits direkt im Briefwahlbüro seit der Eröffnung am 22. August 2025 abgegeben.
Insgesamt liegen knapp unter 800 Wahlbriefe bereits vor.
Zur Wahl im Jahr 2020 hatten etwas mehr als 1.800 ausländische Mitbürgerinnen und -bürger Briefwahlunterlagen beantragt. Seinerzeit lag die Zahl der Wahlberechtigten bei rund 30.500 Personen.
Das Briefwahlbüro im Rathaus (Foyer im Eingangsbereich, Am Rathaus 1) ist noch bis Freitag, 12. September 2025 um 15 Uhr geöffnet.
Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe fristgerecht zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist deshalb empfehlenswert, die Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 11. September 2025 abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden.
Die Wahlbriefe der Mülheimer Wählerinnen und Wähler können daher auch am Wahltag noch von 8 bis 16 Uhr in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden. Der Briefkasten wird rechtzeitig geleert.
Die Wahlbriefe der Kommunalwahlen können zudem am Wahltag im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Str. 87-89, Raum V012, von 15 bis 16 Uhr abgegeben werden, da dort die Stimmen ausgezählt werden.
Verspätet eingehende Wahlbriefe müssen aus rechtlichen Gründen von den Briefwahlvorständen zurückgewiesen werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung in Mülheim an der Ruhr mussten nach den kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen in 14 von insgesamt 27 (Kommunal)Wahlbezirken die Gebietszuschnitte verändert werden.
Durch die Neuzuschnitte mussten auch die Grenzverläufe der Stimmbezirke angepasst werden. Gegenüber der Bundestagswahl im Februar 2025 hat sich dadurch teilweise auch die Zuordnung der Wahlräume geändert.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsrates werden daher gebeten, unbedingt die Angaben zum Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung zu beachten, da sie nur dort im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind. Alle Wahlräume mit Adressen sind auch noch mal auf der Internetseite der Stadt zu finden.
Die Stimmabgabe in den Wahlräumen erfolgt in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Unmittelbar im Anschluss an die Wahlzeit beginnt öffentlich die Ermittlung der Wahlergebnisse zu den Kommunalwahlen in den Stimmbezirken durch die Wahlvorstände.
Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Integrationsrates erfolgt am 17. September 2025 ab 15 Uhr im Rathaus.
In vier Stimmbezirken wird nach der Wahl die repräsentative Wahlstatistik nach Altersgruppen und Geschlecht vom Landesbetrieb IT.NRW ausgewertet. In diesen Bezirken werden daher am Wahltag die (grünen) Stimmzettel für die Wahl des Rates der Stadt mit verschiedenen Kennbuchstaben (A–M) ausgehändigt. Betroffen hiervon sind die Stimmbezirke:
- 222 (Pestalozzi-Schule, Bülowstr. 31-33)
- 233 und 234 (beide Grundschule am Krähenbüschken, Strippchens Hof 20)
- 244 (Grundschule am Oemberg, Elsenborner Weg 10-12)
Das Wahlgeheimnis bleibt durch entsprechende Vorkehrungen auf jeden Fall gewahrt.
Ferner findet am Wahltag im Stimmbezirk 174 (Evangelische Lukaskirchengemeinde, Albertstraße 86) eine Befragung der Wählerinnen und Wähler statt. Diese Befragung wird in Abstimmung mit der Landeswahlleiterin NRW vom Meinungsforschungsinstitut „Infratest dimap“ durchgeführt. Die dort gesammelten Daten fließen in die Hochrechnungen von ARD und WDR ein.
Über die Startseite der Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr kann am Wahlabend auf die Präsentationssoftware „Votemanager“ zugegriffen werden.
Die Wahlergebnisse zu den Kommunalwahlen (Oberbürgermeister-Wahl, Wahl des Rates der Stadt, Wahl der Bezirksvertretungen und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr) aus den 153 Wahl- und Briefwahlbezirken des Mülheimer Stadtgebietes laufen ab 18 Uhr dynamisch ein und sind jederzeit auf verschiedenen Gebietsebenen abrufbar.
Die Zeitpunkte, wann die vorläufigen Ergebnisse vorliegen und auf der Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr abrufbar sind, hängt davon ab, wie hoch die Wahlbeteiligung ist und wie schnell die Stimmen von den Wahlvorständen ausgezählt sind.
Die Reihenfolge der Auszählung der Stimmzettel ist vom Landesgesetzgeber her wie folgt vorgeschrieben:
- Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
- Wahl des Rates der Stadt
- Wahl der Bezirksvertretungen
- Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Integrationsrates erfolgt am 17. September 2025 ab 15 Uhr im Rathaus.
- Kommunalwahlen 2020: 50,3 von Hundert
- Wahl des Integrationsrates 2020: 11,9 von Hundert
- Bundestagswahl 2021: 78,7 von Hundert
- Landtagswahl 2022: 58,2 von Hundert
- Europawahl 2024: 65,4 von Hundert
- Bundestagswahl 2025: 83,4 von Hundert